Verbandsgemeinde Enkenbach-AlsenbornWappen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Nähere Informationen

Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn wurde durch das 13. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 01.03.1972, das am 22.04.1972 in Kraft getreten ist, neu gebildet.

Sie besteht aus den 4 Ortsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Mehlingen, Neuhemsbach und Sembach. In den einzelnen Ortsgemeinden wohnen noch Angehörige von Stationierungsstreitkräften, die nicht meldepflichtig und daher in der u. a. Tabelle nicht erfasst sind.

Gemeinde Einwohnerzahl zum 31.07.2011 Fläche
Enkenbach-Alsenborn
7.146 Einwohner, davon
3.701 weiblich und
3.445 männlich
3.003 ha
Mehlingen
3.931 Einwohner, davon
1.972 weiblich und
1.959 männlich
2.200 ha
Neuhemsbach
881 Einwohner, davon
452 weiblich und
429 männlich
666 ha
Sembach
1.173 Einwohner, davon
601 weiblich und
572 männlich
546 ha
Verbandsgemeinde
13.131 Einwohner, davon
6.726 weiblich und
6.405 männlich
6.415 ha

Die Verbandsgemeinde liegt inmitten eines Kranzes von Wäldern, 10 km von der Kreisstadt Kaiserslautern entfernt. Sie ist verkehrsmäßig sehr gut erschlossen durch die Autobahn A 6 Saarbrücken - Mannheim, die A 63 Kaiserslautern - Mainz, die Bahnlinie Kaiserslautern - Bad Kreuznach, die Bundesstraßen 40 und 48. Die räumliche Gliederung der Verbandsgemeinde ist als sehr günstig zu bezeichnen, da die dazugehörigen Ortsgemeinden in unmittelbarer Nähe zur Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn liegen, die Sitz der Verbandsgemeinde ist. Mehlingen liegt 3 km, Sembach 6 km und Neuhemsbach 6 km entfernt.

Übersichtskarte über die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Der Verbandsgemeinde obliegen folgende Aufgaben: Führung der Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden, Erfüllung der übertragenen staatlichen Aufgaben, Vollzug des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, Bau und Unterhaltung der Grund- und Hauptschulen, Brandschutz und technische Hilfe, Bau und Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, Bau und Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Ausbau und Unterhaltung von Gewässern 3. Ordnung, Aufstellung eines einheitlichen Flächennutzungsplanes.

Führung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Bürgermeister Jürgen Wenzel
1. Beigeordneter Hartwig Pulver
Beigeordneter Obenauer Armin


Ortsgemeinde Enkenbach-AlsenbornWappen Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Nähere Informationen

Führung der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Ortsbürgermeister Jürgen Wenzel
1. Beigeordneter Roth Alexander
Beigeordneter Penner Gerhard

Steuerhebesätze der Ortsgemeinde im Haushaltsjahr 2011:

Steuerart Hebesatz
Grundsteuer A 285 v. H.
Grundsteuer B 338 v. H.
Gewerbesteuer 352 v. H.

1. urkundliche ErwähnungHöhe über NN
Enkenbach 1148293 m (Rathaus Enkenbach)
Alsenborn 872293 m (Prot. Kirche Alsenborn)


Ortsgemeinde MehlingenWappen Ortsgemeinde Mehlingen - Nähere Informationen

Führung der Ortsgemeinde Mehlingen
Ortsbürgermeister Brennemann Horst
1. Beigeordneter Schreiber Günter
Beigeordneter Herzog Hans

Steuerhebesätze der Ortsgemeinde im Haushaltsjahr 2011:

Steuerart Hebesatz
Grundsteuer A 285 v. H.
Grundsteuer B 338 v. H.
Gewerbesteuer 352 v. H.

1. urkundliche ErwähnungHöhe über NN
Neukirchen 1185305 m (Gemeindehaus Mehlingen)
Mehlingen 1275300 m (Dorfgemeinschaftshaus Baalborn)
Baalborn 1185


Ortsgemeinde Neuhemsbach
Zur Homepage der Ortsgemeinde Neuhemsbach
Wappen Ortsgemeinde Neuhemsbach - Nähere Informationen

Führung der Ortsgemeinde Neuhemsbach
Ortsbürgermeister Armin Obenauer
1. Beigeordneter Manfred Krehbiel-Gräther
Beigeordneter Brunck Thomas

Steuerhebesätze der Ortsgemeinde im Haushaltsjahr 2011:

Steuerart Hebesatz
Grundsteuer A 285 v. H.
Grundsteuer B 338 v. H.
Gewerbesteuer 352 v. H.

1. urkundliche ErwähnungHöhe über NN
1266280 m (Dorfgemeinschaftshaus)


Ortsgemeinde SembachWappen Ortsgemeinde Sembach - Nähere Informationen

Führung der Ortsgemeinde Sembach
Ortsbürgermeister Fritz Hack
1. Beigeordneter Wansch Thomas
Beigeordneter Völker Norbert

Steuerhebesätze der Ortsgemeinde im Haushaltsjahr 2011:

Steuerart Hebesatz
Grundsteuer A 285 v. H.
Grundsteuer B 338 v. H.
Gewerbesteuer 352 v. H.

1. urkundliche ErwähnungHöhe über NN
1185295 m (Bürgerhaus)


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