3.1. Erste Landbeschlagnahme 1951

Um die Jahreswende 1950 / 51 wurde in Sembach und Mehlingen gerüchteweise bekannt, dass umfangreiche Landbeschlagnahmen für einen Flugplatz geplant waren. Zur Gewissheit wurden diese Gerüchte erst, als im April 1951 ohne offizielle Vorankündigung ein von französischen Offizieren geführter Vermessungstrupp Mehlingen erschien und seine Arbeit aufnahm. Das zwischen den Dörfern Mehlingen und Sembach gelegene Flugplatzgelände wurde "ohne Rücksicht auf die Qualität des Bodens" allein nach flugtechnischen und militärischen Gesichtspunkten ausgewählt. Die betroffenen Eigentümer begannen nun, sich gegen die drohende Beschlagnahme ihres Landes zu wehren. Vielleicht stand ihnen dabei das Vorbild des Sembacher Großbauern Daniel Ritter vor Augen, der den Anschluss Sembachs an das Eisenbahnnetz im Jahre 1870 verhinderte, indem er statt hochwertigem Land saure Wiesen im Alsenztal für die Trassenführung zur Verfügung stellte.

Die Bauern kündigten Widerstand "auf dem Boden demokratischer Willensäußerung" gegen die Beschlagnahme ihres Grund und Bodens an, u.a. dadurch, "die Öffentlichkeit [...] zu interessieren". Öffentlichkeitswirksame Protestaktionen, die ein breites Echo in der Tagespresse der Pfalz fanden, standen daher in den folgenden Monaten auf der Tagesordnung.

Die Empörung der Bauern richtete sich zunächst gegen die Informationspolitik der zu dieser Zeit für die Anlage des Flugplatzes zuständigen Stelle, der französischen Hochkommission: Bei einer Art Vollversammlung der Sembacher Bauernschaft in einem Lokal verliehen die Landwirte "ihrer Empörung Ausdruck, dass man sie [...] noch im Unklaren gelassen habe, obgleich ein vielköpfiger Vermessungstrupp ihre frisch bestellten Felder umwühle und sich auf den Feldern so gebärde, als hätten die Eigentümer bereits alle Rechte an ihrem Besitz verloren".

Anfang 1951 hatten an verschiedenen Orten des Regierungsbezirks Pfalz alliierte Offiziere oder von den Alliierten beauftragte deutsche Geometer eigenmächtig Bauvorhaben angekündigt, von denen teilweise ihre vorgesetzten Stellen nichts wussten oder nichts zu wissen vorgaben. Auch waren diese Ankündigungen oft so kurzfristig erfolgt, dass deutsche Stellen nicht mehr in der Lage gewesen wären, vor der Beschlagnahme zugunsten der Betroffenen einzugreifen. Zu dieser Zeit scheint also allseitig eine große Unsicherheit bestanden zu haben, wo, in welchem Umfang und unter Beachtung welcher Rechtsgrundsätze und Fristen militärische Anlagen in der Pfalz errichtet werden sollten. Die Schreiben des Landrats, in denen er auf diese Problematik aufmerksam machte, lassen sich auch als indirekte Aufforderung interpretieren, grundsätzlich jeder Vermessungstätigkeit Widerstand entgegenzusetzen, da man im Einzelfall nicht sicher sein konnte, ob man es mit "irregulären Requisitionen" zu tun hatte. Landrat Müller hat also den Protestaktionen der Sembacher Rückendeckung verliehen. Es sei dahingestellt, ob er dem Konflikt frühzeitig seine Schärfe hätte nehmen können, wenn er mäßigend auf die Sembacher eingewirkt hätte, anstatt durch Andeutungen über unrechtmäßiges Vorgehen der Besatzungsbehörden Öl ins Feuer zu gießen.

Rechtliche Grundlage des Requisitionsverfahrens war bis 1952 die bedingungslose Kapitulation Deutschlands, die es den Besatzungsmächten gestattet, ihren Landbedarf durch Befehl zu befriedigen, ohne dass die betroffenen Landbesitzer dagegen Rechtsmittel einlegen konnten. Das Entschädigungsverfahren wurde auf der Basis verschiedener Verordnungen des französischen Hohen Kommissars für Deutschland geregelt, v.a. in der Anordnung Nr. 165 vom 15.5.1951, die Landrat Müller mit einem erläuternden Schreiben allen Bürgermeistern des Kreises Rockenhausen zusandte. Anträge auf Entschädigung für das für militärische Zwecke beschlagnahmte Land mussten aufgrund der Anordnung Nr. 165 über den Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde an den französischen Requisitionskontrolleur gerichtet werden. Diese wurde angewiesen, in Zusammenarbeit mit deutschen Stellen möglichst eine gütliche Einigung über die Höhe der Entschädigung zu erzielen. Erst wenn diese Bemühungen scheiterten, sollte der Fall an das zuständige Landesentschädigungsgericht übergeben werden, an das die Entschädigungsanträge bislang direkt gerichtet worden waren. Der Einfluss der französischen Besatzungsverwaltung auf die Festsetzung der Entschädigungssumme war also nunmehr gewachsen. Der Requisitionskontrolleur hatte aber nicht das endgültige Entscheidungsrecht. Da er zudem zu Kooperation mit deutschen Behörden verpflichtet wurde, war die Höhe der Entschädigungssumme auch von dem Verhandlungsgeschick der zuständigen deutschen Stellen abhängig. Dies verschwieg der Landrat in seinem erläuternden Schreiben, indem er das Entschädigungsverfahren nur auf der unteren Ebene beschrieb, so dass bei einfacher Lektüre ohne Vergleich mit dem Text der Anordnung Nr. 165 der Eindruck entstand, deutschen Stellen sei jede Mitwirkung am Entschädigungsverfahren entzogen worden.

Die Franzosen sahen sich in die Rolle der landhungrigen, die Bevölkerung schädigenden Besatzungsmacht gedrängt, da ihr für Rheinland-Pfalz zuständiges Landeskommissariat alle Beschlagnahmen und Anforderungen für militärische Projekte aussprechen musste, während die Amerikaner, für die viele der entstehenden Anlagen bereitgestellt wurden, nur im Hintergrund und in der Bauausführung erschienen. Deshalb wies Landeskommissar Brozen-Favereau im Herbst 192 darauf hin, dass seine Dienststelle nur ausführendes Organ für die Beschlüsse des interalliierten Generalstabes (SHAPE) sei.

Am 9.6.1951 befasste sich Landrat Müller mit dem Problem in einer Denkschrift, die in der Pfälzischen Volkszeitung im Wortlauf abgedruckt wurde. Der Landrat blickte hierin zunächst auf die Geschichte Sembachs zurück, das seit dem Ersten Weltkrieg durch Feldflugplätze und Bunkerbauten immer wieder Land an militärische Stellen abgeben musste, welches bis 1951 teilweise immer noch nicht wieder landwirtschaftlich nutzbar war. Sembach trage "einen rein bäuerlichen Charakter" und zähle "zu den wichtigsten Überschussgemeinden unser engeren Heimat", vor allen Dingen was die Lebensmittelversorgung Kaiserslautern anging. Die Planung eines amerikanischen Flugplatzes hier träfe also eine Gemeinde, die ernährungswirtschaftlich gesehen überregionale Bedeutung habe. Die Amerikaner planten, etwa 200 ha, also 50 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, Sembacher Boden zu beschlagnahmen. Hierdurch sei die Masse der Bauern, nämlich 40 von 72, in ihrer Existenz gefährdet, zumal Sembach noch unter wirtschaftlichen Altlasten zu leiden habe. Etwa die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche bester Güteklasse werde "der Bewirtschaftung entzogen". Vor allen Dingen im Falle eines möglichen zukünftigen Krieges sei dies für die Pfalz ernährungspolitisch nicht tragbar. Darüber hinaus sei mit der Beschlagnahme die "finanzielle Grundlage der Gemeinde vernichtet", so dass "kein gesundes Gemeinwesen mehr entwickelt werden" könne.

Landrat Müller malte also die Zukunft Sembachs in den schwärzesten Farben und verlieh so der protestierenden Bauernschaft Rückendeckung. Gleichzeitig bemühte er sich um "Ausweichmöglichkeiten" in landwirtschaftlich weniger wertvollen Gebieten, um einen Kompromiss im Sinne der "Menschlichkeit" zu finden.

Auch der Bürgermeister Sembachs, ebenfalls mit Namen Müller, unterstützte die Sache der Landwirte, indem er sich darum bemühte, ein Ersatzgelände für den Flugplatz ausfindig zu machen, "dessen Verlust [...] nicht so schmerzlich empfunden werden müsste", handele es sich doch bei dem bis dato vorgesehenen Gebiet um die landwirtschaftlich gesehen besten, also ertragreichsten Böden der Umgebung.

Alle Aktionen und Verlautbarungen zugunsten der Sembacher im Juni 1951 hatten jedoch in der Praxis nur noch propagandistischen Wert, da es schon viel zu spät war, um die am 15.6.1951 ausgesprochene Beschlagnahme des Flugplatzgeländes zu verhindern. Schon wenige Tage später teilte die für die Errichtung von Militärflugplätzen zuständige Unterabteilung des französischen Hochkommissariats dem Bürgermeister von Sembach mit, dass der Baubeginn unmittelbar bevorstehe.

Unter demselben Datum wandte sich Bürgermeister Müller an den Bundeskanzler Dr. Adenauer, dem die Lage Sembachs als verzweifelt geschildert wurde. Das Dorf stehe vor dem "völligen Ruin", der "ganze Ort" sei "kopflos und des Lebens müde", da die Bauern ihres "Lebens Inhalt" beraubt würden. Es sei "größte Eile am Platz", einen der drei vorgelegten Vorschläge für Ersatzgelände in landwirtschaftlich weniger wertvollen Gebieten anzunehmen, da der Baubeginn unmittelbar bevorstünde. Geschähe dies nicht, so bestünde die Gefahr, dass die "gesamte Bürgerschaft der kommunistischen Idee verfallen würde". Die Beschreibung der Situation in diesem Brief wirkt insgesamt stark übertrieben und zu einseitig negativ. Doch dürfte er die Gefühle der Sembacher im Sommer 1951 authentisch wiedergeben. Man hätte die Lage gegenüber dem Bundeskanzler sicher nicht derartig offensichtlich überzogen dargestellt, wenn man nicht selbst daran geglaubt hätte, dass das Ende des Dorfes tatsächlich kurz bevorstand.

Die Antwort des Bundeskanzleramtes bestand in der lapidaren Mitteilung, dass man deutscherseits schon mehrfach erfolglos Widerspruch gegen das Sembacher Flugplatzprojekt eingelegt habe, diese Möglichkeit nun erschöpft sei und man daher nichts mehr für Sembach tun könne. Viel mehr Einsatz war von der Bundesregierung auch nicht zu erwarten gewesen, denn die Verstärkung der alliierten Truppen in Deutschland war ja u.a. auf ihre Anforderung hin nach dem Schock des kommunistischen Überfalls auf Südkorea im Sommer 1950 forciert worden. Westintegration und optimaler Schutz der deutschen Bevölkerung vor militärischen Lasten waren nicht gleichzeitig zu erreichen.

Im Gegensatz zum Bundeskanzler versuchte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Altmeier noch im Juni 1951, seinen Einfluss bei dem französischen Landeskommissariat zugunsten Sembachs geltend zu machen. Er wies dieses auf die schwere wirtschaftliche Schädigung Sembachs und Mehlingens durch den geplanten Flugplatz hin und unterbreitete zwei Ersatzvorschläge. In Mainz ging man noch am 4.6.1951 davon aus, dass eine "endgültige Entscheidung noch nicht getroffen" sei. Eine Fortsetzung der Bemühungen zur Abwendung des Projekts erschien daher noch sinnvoll. Noch am 15.6.1951 versicherte Diakon Matthes, MdL, im Namen der CDU-Fraktion, dass die von "der Regierung gemachten Gegenvorschläge [...] z.Zt. Gegenstand von Verhandlungen" seien.

Die Unterstützung der Landesregierung für Sembach konnte allerdings nicht ungeteilt sein, da in Rheinland-Pfalz zu dieser Zeit zehn neue Flugplätze entstehen sollten, wobei allen betroffenen Orten Landeshilfe in Aussicht gestellt wurde. Der Fall Sembach war also aus Sicht der Landesregierung nur Teil einer übergeordneten Problematik. Insgesamt sollten in der Pfalz ca. 13.000 ha für den Bau militärischer Anlagen beschlagnahmt werden. Angesichts solcher Zahlen konnte sich der Ministerpräsident natürlich nicht allzu eingehend mit Sembach beschäftigen, wo "nur" einige hundert ha zu Beschlagnahme anstanden.

Im Juli und August 1951 plante der Gemeindetag Rheinland-Pfalz, die Interessenvertretung kreisangehöriger Gemeinden, eine gemeinsame Vorsprache aller Bürgermeister der von Landrequisitionen für Flugplätze betroffenen Orte bei der Landesregierung, um dieser die damit zusammenhängenden Probleme vor Augen zu führen. Dieser Schritt erübrigte sich jedoch, als die Landesregierung aus eigenem Antrieb eine der Staatskanzlei angegliederte "Dienststelle für Planungsmaßnahmen" bildete. Staatssekretär Dr. Haberer, der Leiter dieser Dienststelle, war nun der zentrale Ansprechpartner bei der Landesregierung für alle betroffenen Gemeinden, so dass sich der Gemeindetag nicht mehr in dieser Frage engagierte.

Eine Versammlung rheinland-pfälzischer Bauern in Mainz rief am 3.6.1951, also noch vor der endgültigen Requisition des Flugplatzgeländes in Sembach, allgemein zum Widerstand gegen Landrequisition für militärische Zwecke auf und forderte ein gemeinsames Vorgehen aller Bauern in dieser Frage. In dem bei dieser Gelegenheit herausgegebenen Flugblatt wurde neben anderen der Fall Sembach als Beispiel für einen akuten Konflikt zwischen Landwirten und Vermessungstrupps angeführt. Abschließend wurde zur Teilnahme an einer für den 1.7.1951 geplanten Bauernversammlung aufgerufen, die nötig erschien, da die eigentliche Interessenvertretung der Landwirtschaft, die Pfälzische Bauern- und Winzerschaft, in der Frage der Landrequisition versagt habe. An den Sembacher Bürgermeister erging auch eine direkte schriftliche Einladung zur geplanten Landes-Bauern-Tagung.

Diese fand erst am 8.7.1951 auf dem Donnersberg statt. Der Sembacher Bürgermeister Müller ergriff diese Gelegenheit, das Problem seiner Gemeinde einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Zwei Tage zuvor hatte er dem Präsidenten der Pfälzischen Bauern- und Winzerschaft, Neber, das Konzept einer Abstimmungsvorlage für die Bauernversammlung zugesandt, die dann am Donnersberg mit Zustimmung Nebers vorgelegt wurde.

In dem Papier wird zunächst die Situation Sembachs, wo mittlerweile die Bauarbeiten begonnen hatten, in dunkelsten Farben geschildert: "Bäume werden gesprengt, Bagger fressen die Muttererde weg. Unser Land wird [...] der Vorbereitung eines Krieges geopfert". Es wird die weit übertriebene Zahl von 300 ha beschlagnahmten Ackerlandes angegeben. Das Unrecht am "blutenden pfälzer [sic]" Land müsse rückgängig gemacht werden. Diese Forderung wird mit Zitaten aus der rheinland-pfälzischen Landesverfassung unterstrichen, nach der das Recht auf Eigentum zu schützen ist.

Die rheinland-pfälzische Bauernversammlung zu Mainz im Juni 1951 hatte Neber namentlich in der Liste der landwirtschaftlichen Interessenvertreter aufgeführt, die die "bauernfeindliche Politik der Bundesregierung" nicht nur nicht verhindert hatten, sondern sie in ihrer Eigenschaft als Bundestagsabgeordnete noch unterstützten. Trotz dieser Vorwürfe wandten sich die Sembacher an Neber. Offenbar erwarteten sie von ihm trotz allem eine wirksame Hilfe. Es stellt sich allerdings die Frage, mit welcher Art von Hilfe man in Sembach rechnete. Nachdem die Bauarbeiten an der Start- und Landebahn schon im Gange waren, konnte man nicht mehr ernsthaft annehmen, dass sich die erhobene Forderung nach Rückgabe des Bodens erfüllen ließ, zumal ja schon das Bundeskanzleramt die Aussichtslosigkeit solcher Ansinnen bestätigt hatte. Es scheint sich daher um eine rhetorische Maximalforderung gehandelt zu haben, die man ohne große Hoffnung auf Verwirklichung erhob, um sie in den künftigen Verhandlungen über die Höhe der Entschädigungszahlungen gegen finanzielle Zugeständnisse schrittweise aufzugeben.

Nachdem die Konfiszierung des Landes vollzogen war, konzentrierten sich die Bemühungen und Proteste der Bauern auf das Problem der angemessenen Entschädigung. Auf offener Straße kam es am 22.6.1951 zu einer Diskussion zwischen aufgebrachten Bauern und Mitgliedern einer deutsch-amerikanischen Schätzungskommission, die den Wert des enteigneten Bodens bestimmen sollte. Beide Seiten einigten sich darauf, dass eine "sozial gerechte und die Existenz des Einzelnen sichernde Lösung" gefunden werden müsse. Dabei ging es zunächst um den Ernteausfall des laufenden Jahres und darüber hinaus um ein "angemessenes Entgelt des Verlusts an Betriebsfläche überhaupt". Um dieses sicherzustellen, beteiligten sich schließlich auch örtliche Schätzer, die offenbar das Vertrauen der Bauern genossen, an der Arbeit der Kommission.

Trotzdem gelang es auch in den folgenden Monaten nicht, eine die Sembacher befriedigende Lösung des Entschädigungsproblems zu finden. Noch im Februar 1952 forderte eine Versammlung der geschädigten Bauern "die baldige Auszahlung der Entschädigung [, ...] die Herabsetzung des Einheitswertes für das verbleibende Feld [, von dem die Höhe der zu zahlenden Grundsteuern abhängt, und ...] eine erhöhte Entschädigung für Kartoffeln, Futterrüben und Heu", deren Marktpreis sich seit der Festsetzung der Entschädigung stark erhöht hatte. Die Forderung nach Rückgabe des Landes wurde zu dieser Zeit nicht mehr erhoben.

Von der Landwirtschaftskammer Pfalz erwartete man in Sembach eine öffentlichkeitswirksame Unterstützung, vor allem gegen die "verlogene Propaganda in städtischen Kreisen", in der davon ausgegangen wurde, dass die von der Requisition betroffenen Bauern zu Unrecht über ihre schlechte Situation klagten, da die Entschädigungszahlungen die Bodenverluste mehr als ausgleichen würden.

Nachdem die Anlage des Flugplatzes Sembach Mitte 1951 eine unabwendbare Tatsache geworden war, glaubte die Pfälzische Volkszeitung bei den betroffenen Bauern eine gewisse Resignation feststellen zu können, die sich nun nach zunächst heftigem Widerstand in ihr Schicksal fügten. Wie die folgenden Monate und Jahre erweisen sollten, war diese Einschätzung irrig. Der Widerstandsgeist der Sembacher war keineswegs erloschen, zumal er immer wieder durch neue Maßnahmen und Bauvorhaben der alliierten Stellen entfacht wurde. In diesem Zusammenhang ist es als psychologisch zumindest ungeschickt zu bewerten, dass bei Baubeginn vier Wochen vor der Ernte auf den betroffenen Feldern die "reifende Frucht [...] abgemäht und verbrannt" wurde. Diese Maßnahme hat sicher nicht dazu beigetragen, den Zorn der betroffenen Landwirte zu besänftigen, die nun einen Teil ihrer Arbeit des vergangenen Jahres buchstäblich in Rauch aufgehen sahen. Nur diejenigen Felder, die mit Pferde- und Viehfutter bepflanzt waren, konnten noch abgeerntet werden. Dies teilte der zuständige französische Ingenieur dem Bürgermeister in einem Schreiben mit, welches seinerseits wohl kaum zur Beruhigung der Situation beitragen hat: Trotz aller Höflichkeitsfloskeln wird in dem Brief eine arrogante Besatzermentalität spürbar. Nicht nur, dass eine Anrede gänzlich fehlt, es wird auch wie selbstverständlich vorausgesetzt, dass man in Sembach Französisch versteht. Ein Wort des Bedauerns über den Verlust der Ernte, die zudem zu einem großen Teil aus Weizen bestand, sucht man vergeblich.

Im September 1951 wies Landrat Müller darauf hin, dass die "Verteilung von Flugblättern und Plakaten und die Abhaltung von Versammlungen [...] grundsätzlich frei" seien, solange sie nicht gegen die demokratische Grundordnung verstießen. Etwaige Verbote von Flugblättern, Plakaten oder Versammlungen durch die Polizei seien daher illegal. Dieses Schreiben macht nicht nur deutlich, dass in der Frühzeit der Bundesrepublik noch nicht alle Spielregeln der Demokratie allseitig bekannt waren, sondern auch, dass in Sembach der Protest mit den genannten Mitteln fortgesetzt wurde, auch wenn sich die Tagespresse nun nicht mehr so eingehend für das Problem interessierte und daher Sembach in ihrer Berichterstattung kaum noch erwähnte.

Insgesamt waren 1951 neben einigen Waldflächen allein in Sembach "über 140 ha bestbonitiertes Feld" der Beschlagnahme zum Opfer gefallen. Insgesamt waren etwa 250 ha aus den Gemarkungen Sembach, Mehlingen, Baalborn, Enkenbach und Neuhemsbach requiriert worden. Der Beschluss einer Versammlung der geschädigten Bauern am 18.2.1952 trägt 34 Unterschriften, man kann also davon ausgehen, dass sich die Landverluste im wesentlichen auf 34 landwirtschaftliche Betriebe verteilten. In einer undatierten Liste der von der Beschlagnahme betroffenen Landbesitzer, die offenbar noch vor Baubeginn von der Gemeinde Sembach zusammengestellt wurde, werden von 51 aufgeführten landwirtschaftlichen Betrieben dreizehn als durch den Landverlust gefährdet oder vernichtend getroffen bezeichnet. Weiter 19 galten als bedroht, während wiederum 19 keine negativen Auswirkungen zu befürchten hatten. Die in ihrer Existenz gefährdeten Betriebe trugen vielfach noch an den finanziellen Lasten erst kurz zurückliegender Investitionen, wie etwa Scheunenneubauten oder die Anschaffung eines neuen Schleppers.


Aus: "U.S. Air Base Sembach: Von der ersten Landbeschlagnahme zu Abzug und Konversion" von Winfried Herget und Walter G. Rödel aus dem Jahr 1995


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