| 3.2. Die Auseinandersetzung um die Errichtung einer Housing-Area 1952 |
Erst als im Frühjahr 1952 das "Damoklesschwert erneut über Sembach" schwebte, wurde der Fall wieder eingehend in den Zeitungen behandelt. Ein Vorspiel zu den Ereignissen dieses Jahres stellte im Februar eine Konfrontation zwischen einem Bautrupp und Einheimischen an einer Schneide dar, die auf Anforderung der Amerikaner durch den Gemeindewald geschlagen worden war. Noch bevor das geschlagene Holz zum Verkauf abgefahren werden konnte, erschienen hier entgegen der zuvor getroffenen Absprache Planierraupen, die weitere, letztlich geringfügige Schäden an den noch stehenden Bäumen, an einem Brennholzlager und an den für die Holzabfuhr notwendigen Wegen verursachten. Eine genaue Rekonstruktion der Ereignisse und eine eindeutige Klärung der Schuldfrage war jedoch auf Bürgermeister Müller unmöglich. Daher erschien ihm der "diesbezügliche Artikel [der Rheinpfalz] [...] im allgemeinen etwas zu kräftig zu sein". Der Vorfall zeigt einerseits die erregte Stimmung, in der sich die Sembacher über ein halbes Jahr nach Beginn der Bauarbeiten noch immer befanden, er zeigt zum anderen die Gedankenlosigkeit, mit der die Flugplatzbauleitung auf eben diese erregte Stimmung keine Rücksicht nahm, und er zeigt zum dritten, dass Bürgermeister Müller kein Interesse an einer weiteren Eskalation des Konflikts hatte, sondern zu einem einträchtigen Zusammenleben mit der Bauleitung kommen wollte. Eine Aufgabe des halb fertiggestellten Flugplatzes wäre zu diesem Zeitpunkt sowieso auch durch die konsequenteste Protesthaltung nicht mehr zu erreichen gewesen. Müller verfolgte also eine realistische Politik, in der sich die zukünftige gute Zusammenarbeit zwischen der Flugplatzkommandantur und dem Bürgermeisteramt ankündigte. Seine Kritik an der Rheinpfalz sollte im übrigen zu Vorsicht gegenüber allen Sembach betreffenden Artikeln der Tageszeitungen mahnen. Wenn sich in den Quellen außer diesem kein weiteres negatives Urteil über die Berichterstattung der Presse findet, so ist doch anzunehmen, dass so mancher Artikel die Ereignisse in übertriebener Form darstellt.
Mit Wirkung vom 15.3.1952 wurde für die Sembacher offenbar überraschend ein ca. 20 ha großes Gelände beschlagnahmt, wo "zahlreiche unterirdische Munitionsbunker und Unterstellhallen für Flugzeuge" gebaut wurden. Dieser Vorgang war der Auftakt für weitere Auseinandersetzungen in den folgenden Wochen. Es ist nicht ersichtlich, aber anzunehmen, dass es sich dabei um die 18,35 ha handelte, deren Beschlagnahme im Februar 1952 dem Finanzamt Kaiserslautern bekanntgegeben wurde, um einen Steuernachlass für die betroffenen Grundbesitzer zu erwirken.
Am 10.4.1952 gaben alliierte Stellen offiziell bekannt, dass die vorübergehende Inanspruchnahme von weiteren 22 ha ertragreichster landwirtschaftlicher Nutzfläche geplant war. Dieses Vorhaben machte das Maß voll und provozierte die "einmütige und entschlossene Abwehrbereitschaft der ortsansässigen Bauernschaft", die "jede weitere Dezimierung der ohnehin auf das Existenzminimum geschmälerten Betriebsflächen mit allen Mitteln zu verhindern" trachtete. Diese heftige Reaktion nahm keine Rücksicht auf die Beteuerungen der zuständigen Stellen, dass diese ca. 20 ha nur vorübergehend für Vermessungsarbeiten benötigt wurden, da man diese Beteuerung für eine reine "Beruhigungspille" hielt und davon ausging, "dass man [...] die endgültige Requisition vorbereiten will". Eine Delegation der Bauern wies auf mögliches Ausweichgelände hin und zeigte sich darüber hinaus dem Landrat des Kreises Rockenhausen gegenüber so erregt und entschlossen, dass "Zwischenfälle" bei der gewaltsamen Verhinderung der Vermessungstätigkeit zu befürchten waren. Da die betreffenden Grundstücke noch nicht enteignet worden waren, sich also noch im vollen Eigentum der Bauern befanden, bestand für die Vermessungstrupps allerdings auch keine rechtliche Handhabe, den Zugang zu erzwingen.
Wenige Tage später erklärten Landesregierung und Hohes Kommissariat, dass tatsächlich über die Vermessungsarbeiten hinaus keine Beschlagnahme von 20 ha geplant war. Eine Behinderung des Vermessungstrupps schien also unnötig zu sein, doch glaubte die Pfälzische Volkszeitung darauf hinweisen zu müssen, "dass eine trotzdem erfolgende dauerhafte Inanspruchnahme [...] eine grenzenlose Enttäuschung der Betroffenen im Gefolge haben müsste, was deren Verhältnis zu staatlichen Institutionen aufs schwerste erschüttern dürfte". Einer solchen Gefährdung der jungen Demokratie zuvorzukommen beeilte sich der für Landbeschlagnahmefragen zuständige Vertreter der Staatskanzlei, Dr. Haberer, der wenige Tage später der Sembacher Bevölkerung persönlich versicherte, dass man sich seitens der Landesregierung jeder aus der Vermessungstätigkeit resultierenden amerikanischen "Forderung [...] auf das Entschiedenste widersetzen würde" und "die Landesregierung durchaus Verständnis für die Lage" der Sembacher Bauern habe. Er forderte sie jedoch auch dazu auf, die sich durch den Protest verzögernden Vermessungsarbeiten nicht weiter zu behindern, da "Brachialgewalt unheilvolle Folgen" haben könne.
Von diesen Mahnungen aus der Staatskanzlei ließen sich die aufgebrachten Sembacher jedoch nicht abhalten, die Vermessungsarbeiten weiterhin zu behindern. Im Zuge der Auseinandersetzungen wurde einer der Landvermesser am 22.4.1952 von aufgebrachten Landwirten verletzt. Wenige Tage später wurde die Aufnahme von Vermessungsarbeiten ein weiteres Mal verhindert. Die Bauern teilten nach Rücksprache mit ihrem Rechtsanwalt den Landvermessern mit, dass sie "ein Betreten des fraglichen Geländes nicht [...] gestatten" würden. Offenbar um eine erneute Eskalation zu vermeiden, verzichtete man daraufhin vorläufig auf die Vermessungsarbeiten.
Gleichzeitig führte die Landesregierung mit dem französischen Hohen Kommissariat Verhandlungen, in denen von französischer Seite noch einmal klar gemacht wurde, dass das fragliche Gelände nur für "topographische Vermessungsarbeiten", nicht aber für eine dauerhafte Nutzung vorgesehen war. Die Heftigkeit der Reaktion der Sembacher auf eigentlich harmlose Vermessungsarbeiten zeigt, wie aufgeheizt die Atmosphäre im Jahre 1952 war: Schon aus geringem Anlass explodierten die Bauern und protestierten so lautstark, dass sich die Landesregierung im Sinne einer reibungslosen "deutsch-alliierten Zusammenarbeit" einschalten musste. Von einer solchen konnte zu diesem Zeitpunkt in Sembach nicht die Rede sein.
Den Zusicherungen, es sei keine Beschlagnahme geplant, wurde hier kein Glauben geschenkt, und man wollte "endlich wissen, was gespielt wird und wer die Karten mischt". Die Landbesitzer vertrauten also noch immer nicht der Informationspolitik "obrigkeitlicher Instanzen", "sowohl der Landes- als auch der Bundesregierung", die zu entscheidenden Maßnahmen zugunsten der Sembacher "nicht mehr legalisiert" seien, was wohl bedeuten soll, dass sich die Amerikaner und Franzosen im Zweifelsfall über die Wünsche deutscher Stellen hinwegsetzen konnten und daher die Versicherungen dieser deutschen Stellen in der Praxis wertlos waren. Tatsächlich kam es schon im August 1952 zu neuen, kleineren Requisitionen am Randes des Flugplatzes, die zur Einrichtung einer Sicherheitszone benötigt wurden. Da die Bürgermeister von Sembach und Mehlingen sich jedoch davon überzeugen ließen, dass eine solche Sicherheitszone "militärische Notwendigkeit" war, nahm man die Beschlagnahme hin. Trotzdem bewies der Vorgang deutlich, dass Sembach und Mehlingen entgegen allen vollmundigen Versprechungen noch nicht sicher vor weiteren Opfern in Form von Landverlust waren, dass also das Misstrauen der Landwirte durchaus berechtigt war.
Da alle Proteste nicht genutzt hatten und die Beschlagnahme des Flugplatzgeländes nicht mehr rückgängig zu machen war, mussten sich schließlich die Sembacher Bauern Gedanken darüber machen, wie sie das Beste aus der Situation machen konnten. Zu dieser Frage führte im Juni 1952 die "Landsiedlung Rheinland-Pfalz" eine Informationsveranstaltung in Sembach durch. Dabei wurde deutlich, dass einige der betroffenen Höfe nicht mehr rentabel wirtschaften konnten und daher deren Besitzer eine "Umsiedlung ins Auge fassen" sollten, wobei die "Landsiedlung" Unterstützung gewähren werde. Die Höfe der Weggezogenen sollten dann von den Dagebliebenen übernommen werden, um wieder auf lebensfähige Betriebsgrößen zu kommen. Die Höhe der zu erwartenden Entschädigungsgelder war zu diesem Zeitpunkt noch ungeklärt, jedoch wurden die Bauern davor gewarnt, zu große Summen zu erwarten.
Die Aktionen und Proteste der Bauern scheinen sich in dieser Zeit mehr und mehr auf das Gebiet der Entschädigungsgelder verlegt zu haben. Dies wurde deutlich, als im April 1952 bekannt wurde, dass die Amerikaner Gelände für eine Wohnsiedlung für die auf dem Flugplatz zu stationierenden Soldaten und ihre Familien suchten. Erste Planungen sahen vor, die Housing-Anlage direkt am Flugplatzrand zu errichten, also wiederum auf landwirtschaftlich hochwertigem Boden. "Die Schulkinder waren gerade beim Gottesdienst in der Kirche, als Bauern kamen, um aus obigem Grund Sturm zu läuten". Man kündigte damit gleichermaßen lautstark wie archaisch die Bereitschaft zum Widerstand an. Tatsächlich konnten auch durch die von den Sturmglocken zusammengerufenen Bauern erste Vermessungsarbeiten für das Housing-Projekt gewaltsam verhindert werden. Der daraufhin nach Sembach eilende Vertreter der Staatskanzlei, Dr. Haberer, versuchte, die Situation zu beruhigen, und "versprach den Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit" in der Unterstützung der Sembacher. Immerhin konnte es als Erfolg verbucht werden, dass noch keine Entscheidung fiel und noch keine Requisition ausgesprochen wurde. Man war also nicht wie im Vorjahr praktisch vor vollendete Tatsachen gestellt worden, sondern hatte Zeit gewonnen, um durch Proteste und Verhandlungen die Entscheidung über das Housing-Projekt im Sinne der Sembacher zu beeinflussen.
Im Mai 1952 wurde die "Rechtsschutzgemeinschaft der durch die Beschlagnahme geschädigten Grundstückseigentümer e. V." in Kaiserslautern gegründet, die den Anspruch vertrat, die Interessen aller von Requisition betroffenen Landbesitzer zu vertreten. Leider sind im Gemeindearchiv Sembach keine Abschriften der von hier an die Rechtsschutzgemeinschaft gerichteten Schreiben aufzufinden. Von einer engen Zusammenarbeit ist jedoch auszugehen, da zum einen "Leiter des Rechtsschutzes" ein Rechtsanwalt Kranzbühler aus Kaiserslautern war, der von Herzog eine Erwähnung der Rechtsschutzgemeinschaft als Rechtsvertreter Sembachs bezeichnet wurde. Zum anderen finden sich die Namen zweier der drei Vorstandsmitglieder der Rechtsschutzgemeinschaft, nämlich Rettig und Müller, auch in den Listen der in Sembach betroffenen Grundstückseigentümer. Es mag sich um eine zufällige Namensgleichheit handeln, doch liegt die Vermutung nahe, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Sembach und der Rechtsschutzgemeinschaft stattfand.
Die Rechtsschutzgemeinschaft war in der Erkenntnis der Unwirksamkeit unkoordinierter spontaner und gewalttätiger Protestaktionen gegründet worden. Man wollte stattdessen "den Weg der legalen Selbsthilfe [...] beschreiten", die Kräfte der Betroffenen bündeln, Fachleute hinzuziehen und die öffentliche Meinung beeinflussen. Es ging nicht um die Rückgabe von beschlagnahmten Land, da ein solches Ansinnen als aussichtslos erkannt wurde. Die Aktivitäten der Rechtsschutzgemeinschaft hatten vielmehr zum Ziel, eine ausreichende Entschädigung sicherzustellen und Einfluss auf die Änderungen des Bundesleistungsgesetzes und des Landbeschaffungsgesetzes zu nehmen, die im Sommer 1952 diskutiert wurden. Natürlich wurde auch die Verhinderung oder zumindest Beschränkung zukünftiger Requisitionen in den Forderungskatalog aufgenommen.
Aus dem vorliegenden Material ist nicht ersichtlich, welche Erfolge die Rechtsschutzgemeinschaft hatte. Ihr letztes in Sembach aufbewahrtes Schreiben wurde im Oktober 1952 verfasst, sie scheint sich danach stillschweigend aufgelöst zu haben, da ihr Leiter, Rechtsanwalt Kranzbühler, in den Dienst der Pfälzischen Bauern- und Winterschaft übertrat. Hier konnte er die Interessen seiner Mandanten natürlich noch wirksamer vertreten als in der Rechtsschutzgemeinschaft, so dass diese überflüssig wurde. So war es gelungen, die Bauernschaft, deren angebliche lasche Haltung gegenüber der Requisitionswelle des Jahres 1951 kritisiert worden war, nun für die Interessen der Landwirte zu aktivieren.
Zwar versuchten neben der Landes- und Bundesregierung auch andere deutsche Stellen, die durchaus kooperierenden Amerikaner davon zu überzeugen, für die geplante Wohnanlage ein landwirtschaftlich ungünstiges Gelände zu wählen. Für den Fall aber, dass dies nicht gelingen sollte, bezeichneten die Sembacher Bauern das von den Amerikanern zunächst vorgesehene Gebiet als den "beste[n] Boden der ganzen Pfalz", was die rheinland-pfälzische Staatskanzlei wohl zurecht als übertrieben zurückwies. Trotz solcher propagandistischer Verlautbarungen ist im Vergleich zum Vorjahr eine Entschärfung der Lage festzustellen. Die Verhandlungen zwischen Bauern, deutschen und amerikanischen Stellen nahmen nun einen eher geschäftsmäßigen Ton an. Ziel der Sembacher scheint es gewesen zu sein, eine möglichst hohe Entschädigung zu erhalten, wenn der amerikanische Landbedarf nicht durch minderwertigen Boden zu befriedigen sein sollte.
Die Verhandlungen zogen sich den ganzen Sommer ergebnislos hin. Im August wurde das fragliche, landwirtschaftlich hochwertige Gelände am Flugplatzrand noch einmal vermessen. Unter der beständigen Drohung neuer Enteignung konnte kein landwirtschaftlicher Betrieb seine Zukunft planen und entsprechend investieren, zumal von Requisitionen in der Nachbarschaft des Flugplatzes unweigerlich wiederum bestes Ackerland betroffen sein würde. In einer Resolution machten die Sembacher Bauern am 30.9.1952 auf dieses Problem aufmerksam und verkündeten ihre Entschlossenheit zu "äußersten Abwehrmaßnahmen". Man wies auf zwei Möglichkeiten hin, die Hochbauten in geringer Entfernung vom Flugplatz auf landwirtschaftlich minderwertigen Böden zu errichten, sah aber nur eine geringe Chance für die Annahme dieser Vorschläge durch die Amerikaner. Da aber kommunistische Kreise den Fall Sembach propagandistisch ausnutzten, sei das "Problem [...] auch von staatspolitischer Seite als sehr ernst anzusehen". Es handele sich nicht mehr allein um die Interessen der geschädigten Bauern, sondern sei eine das ganze Land betreffende politische Notwendigkeit, die Requisition weiterer guter landwirtschaftlicher Nutzfläche in Sembach zu verhindern.
Die Stimmung der Sembacher Bevölkerung verwandelte sich im September 1952 wieder in "Erregung" bis hin zur "Siedehitze". Anläßlich des Beginns der Hochbauarbeiten auf dem Flugplatzgelände verkündete die amerikanische Bauleitung, die mittlerweile die französische Bauleitung abgelöst hatte, "dass weitere Requisitionen am Flugplatzrand nicht zu umgehen seien". Die Wohnanlage sollte also trotz monatelanger Verhandlungen, trotz aller Gegenvorschläge und trotz aller Hoffnungen, die deutsche Stellen bis hin zur Bundesregierung den Sembachern gemacht hatten, auf den hochwertigen Äckern entstehen, die die Amerikaner schon von Anfang an im Auge gehabt hatten.
Diese Entscheidung fiel für die deutsche Seite überraschend. Ob nun die Amerikaner auch höchsten deutschen Vertretern keinen Einblick in ihre Planungen gewährten, oder ob die Sembacher "von allen deutschen Stellen und Organisationen verraten" worden waren, wie es die nunmehr in einer "Notgemeinschaft der Geschädigten" zusammengefassten Bauern annahmen, in jedem Fall war für die Betroffenen das Maß voll, und nicht zu unrecht fühlten sie sich hintergangen. Die von Anfang der Beschlagnahmepläne an erhobene Forderung nach einer offenen Informationspolitik war noch immer nicht erfüllt. Die amerikanische Bauleitung informierte weder die Landesregierung, noch das Landratsamt oder das Bürgermeisteramt von ihren Absichten, so dass man z.B. vom anstehenden Beginn der Hochbauten nur gerüchteweise erfuhr.
Am 2.10.1952 gab einer der Landwirte seinen Betrieb in Sembach auf, um an anderer Stelle eine neue Existenz zu gründen. Das Land, das er in Sembach zurückließ, wurde auf die übrigen Betriebe verteilt. Als Begründung für seinen Schritt gab er die ständige Bedrohung durch weitere Beschlagnahmen an. Weitere drei Bauern, darunter der Bürgermeister von Sembach, Müller, der sein Amt nach den Kommunalwahlen am 9.11.1952 an Hans Beutler abgab, erwogen zu diesem Zeitpunkt ebenfalls diesen Schritt. Anfang Oktober wurde ein Polizeikommando nach Sembach entsandt, um "Maßnahmen gegen Eigenmächtigkeiten deutscher Baufirmen" zu ergreifen.
Man bereitete sich schon auf heftigste Konfrontation vor, als das Eingreifen der Pfälzischen Bauern- und Winzerschaft, deutscher Regierungsstellen und die heftigen Proteste der Sembacher, vielleicht auch die der Rechtsschutzgemeinschaft, doch noch die gewünschte Wirkung erzielten: Die Amerikaner nahmen "überraschend" die Vorschläge an, wenig wertvolles Ausweichgelände zu beschlagnahmen, wodurch die "Interessen der Landwirtschaft im großen Maße" gewahrt wurden. Offizieller Grund für diesen Sinneswandel war der Wunsch, "ein gutes Einvernehmen zu den deutschen Behörden und der deutschen Bevölkerung zu schaffen". Es mag auch eine Rolle gespielt haben, dass der Truppenvertrag, das Bundesleistungsgesetz und das Landbeschaffungsgesetz vom Sommer 1952 die Position der deutschen Seite in der Frage der Landrequisition gestärkt hatten. Hätten die Amerikaner durch die Beschlagnahme von landwirtschaftlich wertvollem Boden ein Beschwerdeverfahren seitens der betroffenen Eigentümer provoziert, so hätten sie zumindest mit einer längeren Verzögerung des Baubeginns rechnen müssen, die aus militärischer Sicht angesichts der angenommenen Bedrohung aus dem Osten untragbar war. Wenige Tage, bevor die Amerikaner den Ausweichvorschlag Heuberg annahmen, hatte der Oberbefehlshaber der NATO-Truppen, General Ridgway, "zum Ausdruck [gebracht], dass ein besorgniserregender Mangel an Flugplätzen die Atlantikpaktstreitkräfte daran hindere, eine wirksame Verteidigung Europas zu gewährleisten".
Wie dem auch sei, das "Problem Sembach, das [...] seit eineinhalb Jahren große Sorgen bereitet" hatte, schien damit gelöst zu sein. Die Wohnanlagen für die auf dem Flugplatz zu stationierenden Soldaten und ihre Familien sowie eine Kläranlage wurden auf dem Heuberg errichtet, der landwirtschaftlich gesehen nur geringen Wert hatte, da der Boden sandig war. Mit Abweichungen nach oben und unten wurden Bodenwertzahlen von 30 bis 50 ermittelt, was weit unter dem Sembacher Durchschnitt von 85 Punkten lag. Daher war das Gebiet zum größten Teil nicht landwirtschaftlich genutzt, sondern nur mit wenig wertvollem Wald bedeckt. Von höherem Wert war allein eine Kiesgrube, die die nördlich von Sembach gelegene Gemeinde Wartenberg-Rohrbach auf dem Heuberg betrieb.
Zudem sicherten die Amerikaner zu, beschlagnahmtes Land wieder freizugeben, sobald absehbar war, dass man es doch nicht benötigte. Die Zusicherung wurde Ende 1953 erfüllt, es handelte sich nach einer allerdings ungenauen, da teilweise nur geschätzten und nicht auf Vermessung basierenden Aufstellung um 2,65 ha.
Insgesamt wurde also durch die Beschlagnahme des für die Housing-Anlage benötigten Landes auf dem Heuberg der Landwirtschaft wenig Schaden zugefügt. Das Gelände lag außerdem zum größten Teil nicht in der Gemarkung Sembach, das auf diese Weise nach den großen Landverlusten für den eigentlichen Flugplatzbau nun geschont wurde. Von insgesamt 109 ha requirierten Landes lagen nur ca. 14 ha in der Gemarkung Sembach. Wartenberg hatte ebensoviel zu stellen, Lohnsfeld und Neuhemsbach waren mit drei und zwei ha kaum betroffen, während Münchweiler mit 76 ha den Löwenanteil zu tragen hatte.
Nun ging es nur noch um die Bestimmung der Höhe der Entschädigung für das bereits beschlagnahmte Gelände. Eine Kommission, die aus Vertretern der Bundes- und der Landesregierung bestand, bereiste zum Zweck der Ermittlung einer "gerechte[n] Abfindung" im November 1952 die Pfalz, u.a. auch Sembach. Die berechnete Abfindung für die Requisition des Flugplatzgeländes und des Heuberg blieb jedoch zunächst hinter den Wünschen der Sembacher Landwirte zurück, was in den folgenden Monaten noch Anlass zu Diskussionen gab, ohne dass es jedoch zu weiteren großangelegten Protestkundgebungen kam.
Auf dem Heuberg waren die Bauarbeiten schon angelaufen, als die Bodenwertschätzung durchgeführt wurde. Daher konnte oft nur ein ungefährer Wert ermittelt werden, was die Festlegung der Entschädigungssumme nicht einfacher machte. Dieser Vorgang ist bezeichnend für die überhastete Art und Weise, in der der Flugplatz Sembach angelegt wurde. Wichtigstes Ziel der NATO war es, möglichst schnell das Fenster der Verwundbarkeit zu schließen, das durch die Schwäche der konventionellen Streitkräfte in Westeuropa geöffnet worden war. Auf die Belange eines pfälzischen Dorfes konnte man keine Rücksicht nehmen, wenn dadurch die Fertigstellung eines Flugplatzes verzögert wurde.
Ein wichtiger Streitpunkt war in Sembach wie in anderen von Requisitionen betroffenen Orten auch der Zeitpunkt, von dem ab die Nutzungsentschädigung gezahlt werden sollte. Die betroffenen Landwirte verlangten, "dass der Termin hierfür zusammenfallen muss auf den Requisitionstermin, das wäre Sommer 1951". Dagegen sträubten sich die Alliierten, deren Rechtsstandpunkt allerdings aus den im Sembacher Gemeindearchiv vorgefundenen Akten nicht klar ersichtlich ist.
Strittig war darüber hinaus die Frage, wer bei Pachtland zum Empfang einer Nutzungsentschädigung berechtigt war. Es war vorgesehen, nur den Besitzer in Höhe der entgangenen Pacht zu entschädigen. Dadurch ging der Pächter, dessen Verdienst durch den Verlust des Pachtlandes zurückging, leer aus. Daher wurde verlangt, dem Pächter eine Nutzungsentschädigung in Höhe des Betrages zu zahlen, den er aus dem betreffenden Grundstück erwirtschaften konnte. Der Verpächter sollte dann von seinem ehemaligen Pächter den alten Pachtzins erhalten, so dass dem Pächter ein Betrag in der Höhe seines ehemaligen Gewinns verblieb. Für eine solche Regelung sprachen sich nicht nur die Sembacher Bauern aus, sondern auch die zuständige Landwirtschaftskammer und die Pfälzische Bauern- und Winzerschaft.
Die Abteilung Landbeschlagnahme letzterer Organisation begann unter Mitwirkung des schon für die Rechtsschutzgemeinschaft tätig gewesenen Rechtsanwalts Kranzbühler im Januar 1953, die Entschädigungsansprüche aller in der Pfalz betroffenen Bauern zu koordinieren und auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen. Da die "bisherigen Erhebungen durch die Vielfalt der beteiligten Behörden ganz uneinheitlich und lückenhaft" waren, sollte eine neue, von der Bauern- und Winzerschaft zentral durchgeführte Erhebung Klarheit bringen. Damit erfüllte sich die schon vor der Rechtsschutzgemeinschaft aufgestellte Forderung nach einer für Entschädigungsfragen zuständigen Zentralstelle, die die Entschädigungsansprüche aller Betroffenen wirksam und mit einigem Gewicht vertreten konnte. Dass diese Zentralstelle nicht staatlicherseits eingerichtet wurde, sondern von dem Berufsverband der Landwirte, zeugt von der Ineffektivität aller bisherigen staatlichen Bemühungen, die Lasten der Stationierung amerikanischer Truppen in Rheinland-Pfalz für die Bevölkerung zu lindern.
Erst im September1953 fand man unter Mitwirkung der Pfälzischen Bauern- und Winzerschaft eine allseitig befriedigende Lösung, die sich auch deshalb bis zu diesem Zeitpunkt etwa zwei Jahre nach den ersten Requisitionen verzögert hatte, weil erst jetzt einheitliche Bundesrichtlinien für die Behandlung derartiger Entschädigungsfälle erlassen wurden.
Man einigte sich auf folgendes Verfahren: Die Bodenwerte des beschlagnahmten Landes waren in einer Schätzung unter Beteiligung örtlicher Sachverständiger ermittelt worden. Die Bodenwertzahlen wurden mit dem Faktor 100 multipliziert, um den Geldwert eines Ackerstücks zu erhalten. Ein ha 50er Boden wurde demnach mit 5.000 DM bewertet. Grundstücke in der Nähe der B 40 erhielten je nach Entfernung von der Straße einen Zuschlag von 20 % oder 10 % dieses Wertes, während bei Grundstücken mit einem Gefälle von über 15 % der Grundstückswert um 15 % gemindert wurde.
Die Grundstücks wurden entweder für den ermittelten Wert vom Bundesvermögensamt angekauft, oder es wurde eine Pachtentschädigung von 6 % dieses Wertes ausgezahlt. Ursprünglich war von den Sembachern eine Pachtentschädigung von 7 % gefordert worden. Betrachtet man diese Zahl als bewusst zu hoch angesetzte Verhandlungsgrundlage, so sind die betroffenen Eigentümer wohl ausreichend entschädigt worden. Bei einer Bodenwertzahl von 50 wurden 1954 durchschnittlich 175 DM pro ha und Jahr Bruttopacht gezahlt. Nach dem oben beschriebenen Entschädigungsmodus erhielten die Landwirte bei einem Bodenwert von 50 also 300 DM pro ha und Jahr.
Zu der Pachtentschädigung sind noch eine einmalige Aufwuchsentschädigung für die im Sommer 1951 entgangene Ernte und eine Entschädigung für die Wertminderung des Restbetriebes von 20 % bis 30 % des Ankaufswertes zu zählen, was als "sehr reichlich" bezeichnet wurde.
In den Fällen, in denen das beschlagnahmte Land nachträglich aufgekauft wurde, wurden durchschnittlich 7.000 DM an die einzelnen Landwirte ausgezahlt. Die besonders stark betroffenen Betriebe erhielten bis zu 80.000 DM.
Aus: "U.S. Air Base Sembach: Von der ersten Landbeschlagnahme zu Abzug und Konversion" von Winfried Herget und Walter G. Rödel aus dem Jahr 1995