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Verkehrsrechtliche Anordnung – Vollsperrung der Marktstraße ab Birkenstraße und Eckstraße bis Kreuzung Gartenstraße in Sembach
Die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt nach §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Anordnung:
Aufgrund der am 23.03.2023 beginnenden Straßenbaumaßnahme, Neuverlegung Wasserleitung und Kanal, in der Marktstraße und der Eckstraße in Sembach, wird für die Dauer von ca. 3 Monaten (bis voraussichtlich 30.06.2023) die Marktstraße ab Ecke Birkenstraße bis Hauptstraße und die Eckstraße bis Kreuzung Gartenstraße voll gesperrt.
Die Umleitung erfolgt für die Eckstraße über die Hauptstraße, die Raiffeisenstraße, die Siedlungsstraße, die Hartwiese und über die Straße Sandäcker (Die Poller in der Straße Sandäcker werden für die gesamte Baumaßnahme entfernt) bzw. umgekehrt.
Für die Sperrung der Marktstraße verläuft die Umleitung über die Birkenstraße und Hauptstraße, bzw. umgekehrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Enkenbach-Alsenborn, den 16.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
(Silke Brunck)
Bürgermeisterin