Verkehrsrechtliche Anordnung – Vollsperrung der Stettiner Straße in Hochspeyer

Die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt nach §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Anordnung:

Aufgrund des Ausbaus der Stettiner Str. wird für die Dauer vom 04.10.2023 bis voraussichtlich 31.03.2024 die komplette Stettiner Str. in Hochspeyer voll gesperrt.

Während der Baumaßnahme ist der Anliegerverkehr bis zur Baustelle erlaubt.

Die Umleitung erfolgt über die Münchhofstr., Gartenstr., Strochennest, Friedenstraße und dem Pfarracker bzw. umgekehrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Enkenbach-Alsenborn, den 26.09.2023

Verbandsgemeindeverwaltung

Ordnungsbehörde