Bekanntmachung über die Abstufung einer Teilfläche der K 42 in der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Hintergrund der gewünschten Umstufungen ist, dass hier die Verbindung von der Ortsgemeinde Mehlingen über den Ortsteil Mehlingerhof zur Bundesstraße Nr. 48 (B 48) wesentlich vereinfacht werden soll. Diese Strecke ist kürzer und direkter zur B 48. Ebenso sollen unnötige Wege in der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn vermieden und weniger Einwohner durch den Verkehr beeinträchtigt werden. Der Verkehr soll durch das naheliegende Gewerbegebiet abgeleitet und an die B 48 angeschlossen werden.

Allgemeinverfügung

Die auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Enkenbach, Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, Landkreis Kaiserslautern gelegenen Straßenteile werden entsprechend ihrer Klassifizierung zum 01.02.2024 gem. § 38 Abs. 1 LStrG i. S. v. § 3 Ziffer 2 LStrG / 3 Ziffer 3a) LStrG abgestuft.

Abstufung der K 42/KL zur Gemeindestraße ab Station 3.355 km vNK 6513001 bis Station 4,282 km nNK 6513003 (NK entfällt) Länge 0,927 km

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn einzulegen. Der Widerspruch kann

1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstr. 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn

oder

2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur* an die VPS-EMail-Adresse: vgv-enkenbach-alsenborn@poststelle.rlp.de

erhoben werden.

Fußnote:
*vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der

Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).

gez. Silke Brunck

Bürgermeisterin

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