Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.enkenbach-alsenborn.de veröffentlichten Website der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Nach Angaben unseres Hosting-Providers (Chamaeleon AG) ist das eingesetzte Content-Management-System IONAS mit den Vorgaben der BITV 2.0 konform.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am im Herbst 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei:

  • Derzeit sind nicht alle Bilder mit einer Bildbeschreibung versehen. Neu eingefügte Bilder werden mit einer Beschreibung versehen und bereits vorhandenen Bilder sukzessive nachträglich mit einer Beschreibung versehen.
  • PDF-Dokumente: Maschinenlesbare PDF Dateien: Nicht Alle von uns hochgeladenen PDF Dateien sind maschinenlesbar und können somit nicht richtig von Vorleseprogrammen erkannt werden. Diese Dateien sind sehr alt und existieren nicht mehr in anderer Form. Deswegen können Sie von uns auch nicht durch maschinenlesbare Dokumente ersetzt werden. Manche Dateien, wie zum Beispiel Bebauungspläne o.ä., enthalten zu viele Grafiken, um maschinenlesbar zu sein.
  • Video-Dateien (teilweise) 
  • Inhalte in Leichter Sprache sind im Aufbau und in einer gesonderten Seite abrufbar.
  • Gebärdensprache-Videos sind nicht verfügbar, würden aber auch angesichts der Inhalte und der Abrufmöglichkeiten auf dieser Website keinen zusätzlichen Nutzen bereitstellen.
  • Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind teilweise nicht ausreichend: Der Kontrast von manchen Grafiken, Logos und Illustrationen von dritten ist sehr gering.
  • Abkürzungen in Tabellenelementen: Unser Content Management System ermöglicht es uns nicht Abkürzung in Tabellen zu kennzeichnen und zu erklären.
  • Leichte Sprache: Die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn versteht Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und wird die Barrierefreiheit der Website mit Hilfe Leichter Sprache weiter ausbauen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14. November 2023 erstellt. 

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von www.enkenbach-alsenborn.de. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an

Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn
Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn
Telefon: 06303 913-0
E-Mail: webmaster@enkenbach-alsenborn.de

Sollten Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wenden. Sie wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz beim
Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen
Bauhofstraße 9,
55116 Mainz
Telefon: 06131 16 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Web: www.inklusion.rlp.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter

info@schlichtungsstelle-bgg.de

 

Derzeitige Möglichkeiten zur barrierefreien Nutzung

• Textgröße

Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Bilder passen sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.

• Vorlesen lassen

Mit Vorlese-Programmen, Browser-Plugins oder Betriebssystem-Funktionen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen. Die Seiten sind so strukturiert, dass Sie die wichtigsten Informationen am Anfang finden. Wir arbeiten daran Bilder und Grafiken mit <ALT>-Texten zu versehen, damit diese beim Vorlesen von solchen Funktionen beschrieben.

• Ohne Maus navigieren

Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der „Tab“-Taste bedienen. Jeder Druck auf die „Tab“-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Um einen Schritt in der Navigation zurück zu gehen drücken Sie bitte die Tastenkombination „Umschalt“ + „Tab“. Wenn Sie einen Link erreichen, welcher auf eine andere Seite/Unterseite verweist, die Sie gern aufrufen möchten, so betätigen Sie die „Enter“-Taste. Zum Scrollen von Seiteninhalten nutzen Sie bitte die „Pfeil“- und „Bild“-Tasten auf Ihrer Tastatur.

• Brotkrumen-Navigation

Außer über die Menüs können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation unter Hauptnavigation, beginnend mit „Sie sind hier: “. Dort können Sie zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.