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Verkehrsrechtliche Anordnung – Enkenbacher Kerwe 2025
Neben den üblichen und bekannten Verkehrsbeschränkungen im verkehrsberuhigten Bereich der Hochspeyerer Straße, auf dem Dr.-Konrad-Adenauer-Platz, auf dem VEGA-NET Parkplatz und dem Parkplatz hinter dem Bürgerhaus (Hochspeyerer Straße 21), wird für die Kerwe 2025 auch wieder die Markt- und Hochspeyerer Straße von der Einmündung Ludwigshohl bis zur Klosterstraße, in der Zeit vom
10. Juli bis 16. Juli 2025, für den gesamten Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt.
Die Einfahrt in die Ludwigshohl ist von der Marktstraße aus möglich.
Die überörtliche Umleitung erfolgt über die Südwestumgehung zwischen den Kreisverkehrsanlagen auf der B 48 und der L 395. Die innerörtliche Umleitung erfolgt über die Daubenborner Straße und Birkenstraße.
Den betroffenen Anwohnern wird empfohlen, im Bedarfsfall ihr Fahrzeug außerhalb des gesperrten Bereiches abzustellen. Während der Kerweveranstaltung ist ein Befahren der gesperrten Teilbereiche der Marktstraße und der Hochspeyerer Straße grundsätzlich verboten.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Enkenbach-Alsenborn, den 03.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
-Straßenverkehrsbehörde-