- Leichte Sprache
- Bürgerorientiert: RAT & VERWALTUNG
- Grußwort
- Bürgerbus
- Unsere Leistungen - Was erledige ich wo?
- Grundsteuerreform
- Verwaltung
- Sitzungstermine
- Chroniken
- Einrichtungen/Beratungsstellen/ Bürgerinfo/ Wissenswertes
- Verbandsgemeinde
- Ortsgemeinden
- 50 Jahre Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die Entstehung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das Wappen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die 1. Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der (ehemaligen) Verbandsgemeinde Hochspeyer
- Die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das „Geburtsjahr 1972“
- Chroniken – Heimatbücher – Wanderführer
- Rätselhafte Zeitzeichen
- Gremien, Mandatsträger und Sitzungstermine
- Verwaltungsgeschichte
- Ehrenbürger
- Polizei-Bezirksbeamtinnen und -beamte
- Ausschreibungen
- Feuerwehren
- Lebenswert: TOURISMUS & FREIZEIT
- Veranstaltungen
- Barrierefrei
- Freizeitaktivitäten
- Kinder und Familien
- Erlebnis-Wandern
- Pfälzerwald-Verein
- Gästeführungen
- Geocaching
- Helden von Heute
- Mountainbikepark Pfälzerwald
- Naturschutzgebiet Mehlinger Heide
- Picknickplätze
- Provinzkino
- Pressemitteilungen Provinzkino
- Verleihung des Kinoprogrammpreises 2023
- Musenkino 25. Oktober 2025-1
- Erfolgreicher Auftakt der FBW-Jugend Filmjury in Enkenbach-Alsenborn Staatssekretär Prof. Jürgen Hardeck begrüßt neue Jury persönlich
- Kaffee – Kuchen – Kino mit „Wenn der Herbst naht“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 19. August 2025.30 Uhr-2
- 3. Open-Air-Wochenende in Alsenborn 1. und 2. August 2025, KRÄMERS HOF, Rosenhofstraße 106.30 Uhr-3
- Frauen-Sinn(ema) mit „22 Bahnen“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 1. September 2025, 19.30 Uhr
- Pressemitteilungen Provinzkino
- Radwandern
- Schwimmbäder, Bücherei, Grillhütten...
- Die Natur genießen am Tor zum Pfälzerwald
- Sehenswertes
- Museen
- Burgruine Frankenstein
- Burgruine Diemerstein
- Brunnen
- Kirchengebäude
- Klosterkirche St. Norbert
- Protestantische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Katholische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Protestantische Kirche im Ortsteil Enkenbach
- Schlosskirche in Neuhemsbach
- Katholische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Sembach
- Mennonitische Kirche in Sembach
- Protestantische Kirche in Hochspeyer
- Katholische Kirche in Hochspeyer
- Protestantische Kirche in Frankenstein
- Katholische Kirche in Frankenstein
- Vereine
- Unterkünfte und Campinplätze
- Gastronomie
- Komoot Entdeckertouren
- Freizeit-, Rad- und Wanderkarten Downloads
- Souvenir
- Tipps aus der Nachbarschaft
- Familienfreundlich: SOZIALES & LOKALES
- Büchereien
- Jugendsozialarbeit
- Grillhütten
- Räumlichkeiten für private Veranstaltungen
- Ferienbetreuung der Verbandsgemeinde
- Ferienprogramm 2025
- Ferienprogramm für Vereine
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Spielplätze
- Altenheime
- Krabbelgruppen
- Onlineberatung für Alleinerziehende
- Kirchengemeinden
- Familienkarte
- Stiftungen
- Sportstätten
- Standortattraktiv
- Ökologisch
- E-Rechnung
- Wie verschicke ich eine E-Rechnung an den Rechnungsempfänger?
- Wie erzeuge ich mit dem ZRE-Portal eine E-Rechnung?
- Meine Software kann E-Rechnungen im XRechnungsformat erzeugen - was mache ich mit dieser Datei?
- Wie nutze ich den Übertragungskanal Peppol?
- XRechnung, ZUGFeRD - Was ist das?
- Warum ist die Leitweg-ID so wichtig?
Kirchensteuer
Leistungsbeschreibung
Kirchensteuerpflichtig ist, wer Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist, und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Hauptanwendungsfall der Kirchensteuer ist die Kirchensteuer vom Einkommen. Außerdem gibt es noch die Kirchensteuer vom Grundbesitz, sowie das allgemeine und das besondere Kirchgeld.
In Rheinland-Pfalz erheben Kirchensteuer vom Einkommen die Diözesen der Römisch-Katholischen Kirche, die Evangelischen Landeskirchen, die Alt-Katholische Kirche, die Jüdischen Kultusgemeinden Bad Kreuznach und Koblenz, die Freireligiöse Gemeinde Mainz, die Freireligiöse Gemeinde Pfalz und die Freie Religionsgemeinschaft Alzey.
Beginn der Kirchensteuerpflicht
Die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Landeskirche oder zur römisch-katholischen Kirche wird durch den Akt der Taufe begründet. Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des folgenden Monats, der dem Beginn der Mitgliedschaft und der Begründung eines Wohnsitzes in Rheinland-Pfalz folgt.Beendigung der Kirchensteuerpflicht
Die Kirchensteuerpflicht wird beendet durch den Tod, den Umzug ins Ausland oder den Austritt aus der Kirche. Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies gegenüber dem Standesamt erklären.Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über die Steuern der Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgesellschaften (KiStG)
- Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften (RelAuG)
- Landesverordnung über die Gebühr für Amtshandlungen nach dem Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften (Besonderes Gebührenverzeichnis)
An wen muss ich mich wenden?
Die Kirchensteuer wird vom Finanzamt bzw. vom Arbeitgeber bzw. von der Bank erhoben.
Den Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft kann man gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären.
Der Austritt aus einer Kirche bzw. Religionsgemeinschaft ist gegenüber dem für den Wohnsitz des/der Betreffenden zuständigen Standesamt zu erklären.
Der Austritt kann mündlich beim Standesbeamten oder durch Einreichung einer Austrittserklärung in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann z.B. ein Notar vornehmen. Vom Standesbeamten erhalten Sie eine gebührenpflichtige Austrittsbescheinigung.
Mit der Beurkundung des Austritts wird das Religionsmerkmal in den Meldedaten der Bürgerin bzw. Bürgers geändert und automatisch in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (vgl. ELStAM) sowie den elektronischen Kirchensteuerabzugsmerkmalen (beim Steuerabzug vom Kapitalertrag) berücksichtigt.