- Leichte Sprache
- Bürgerorientiert: RAT & VERWALTUNG
- Grußwort
- Bürgerbus
- Unsere Leistungen - Was erledige ich wo?
- Grundsteuerreform
- Verwaltung
- Sitzungstermine
- Chroniken
- Einrichtungen/Beratungsstellen/ Bürgerinfo/ Wissenswertes
- Verbandsgemeinde
- Ortsgemeinden
- 50 Jahre Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die Entstehung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das Wappen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die 1. Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der (ehemaligen) Verbandsgemeinde Hochspeyer
- Die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das „Geburtsjahr 1972“
- Chroniken – Heimatbücher – Wanderführer
- Rätselhafte Zeitzeichen
- Gremien, Mandatsträger und Sitzungstermine
- Verwaltungsgeschichte
- Ehrenbürger
- Polizei-Bezirksbeamtinnen und -beamte
- Ausschreibungen
- Feuerwehren
- Lebenswert: TOURISMUS & FREIZEIT
- Veranstaltungen
- Barrierefrei
- Freizeitaktivitäten
- Kinder und Familien
- Erlebnis-Wandern
- Pfälzerwald-Verein
- Gästeführungen
- Geocaching
- Helden von Heute
- Mountainbikepark Pfälzerwald
- Naturschutzgebiet Mehlinger Heide
- Picknickplätze
- Provinzkino
- Pressemitteilungen Provinzkino
- Verleihung des Kinoprogrammpreises 2023
- Musenkino 25. Oktober 2025-1
- Erfolgreicher Auftakt der FBW-Jugend Filmjury in Enkenbach-Alsenborn Staatssekretär Prof. Jürgen Hardeck begrüßt neue Jury persönlich
- Kaffee – Kuchen – Kino mit „Wenn der Herbst naht“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 19. August 2025.30 Uhr-2
- 3. Open-Air-Wochenende in Alsenborn 1. und 2. August 2025, KRÄMERS HOF, Rosenhofstraße 106.30 Uhr-3
- Frauen-Sinn(ema) mit „22 Bahnen“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 1. September 2025, 19.30 Uhr
- Pressemitteilungen Provinzkino
- Radwandern
- Schwimmbäder, Bücherei, Grillhütten...
- Die Natur genießen am Tor zum Pfälzerwald
- Sehenswertes
- Museen
- Burgruine Frankenstein
- Burgruine Diemerstein
- Brunnen
- Kirchengebäude
- Klosterkirche St. Norbert
- Protestantische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Katholische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Protestantische Kirche im Ortsteil Enkenbach
- Schlosskirche in Neuhemsbach
- Katholische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Sembach
- Mennonitische Kirche in Sembach
- Protestantische Kirche in Hochspeyer
- Katholische Kirche in Hochspeyer
- Protestantische Kirche in Frankenstein
- Katholische Kirche in Frankenstein
- Vereine
- Unterkünfte und Campinplätze
- Gastronomie
- Komoot Entdeckertouren
- Freizeit-, Rad- und Wanderkarten Downloads
- Souvenir
- Tipps aus der Nachbarschaft
- Familienfreundlich: SOZIALES & LOKALES
- Büchereien
- Jugendsozialarbeit
- Grillhütten
- Räumlichkeiten für private Veranstaltungen
- Ferienbetreuung der Verbandsgemeinde
- Ferienprogramm 2025
- Ferienprogramm für Vereine
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Spielplätze
- Altenheime
- Krabbelgruppen
- Onlineberatung für Alleinerziehende
- Kirchengemeinden
- Familienkarte
- Stiftungen
- Sportstätten
- Standortattraktiv
- Ökologisch
- E-Rechnung
- Wie verschicke ich eine E-Rechnung an den Rechnungsempfänger?
- Wie erzeuge ich mit dem ZRE-Portal eine E-Rechnung?
- Meine Software kann E-Rechnungen im XRechnungsformat erzeugen - was mache ich mit dieser Datei?
- Wie nutze ich den Übertragungskanal Peppol?
- XRechnung, ZUGFeRD - Was ist das?
- Warum ist die Leitweg-ID so wichtig?
Straßennamenvergabe
Leistungsbeschreibung
Die Straßennamensgebung ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Straßennamen:
Straßennamen dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für Bürger und Behörden in gleicher Weise. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.
Das Recht, den öffentlichen Straßen (und Plätzen) Namen zu geben, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden. Das Benennungsrecht umfasst auch das Recht, bestehende Namen zu ändern. Die Straßenbenennung steht im Ermessen der Gemeinde. Sie hat bei der Wahl des Straßennamens einen weiten Ermessensspielraum. Ein „Recht“ auf einen bestimmten Straßennamen hat der Anlieger nicht. Die Straßennamen müssen eine hinreichende Unterscheidbarkeit gewährleisten. Bei einer Straßenumbenennung sind bestehende Interessen der Anlieger an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
Straßennamensschilder:
Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen seiner Kompetenz für die Erschließung von Grundstücken in § 126 Baugesetzbuch Regelungen für Kennzeichen und Hinweisschilder für Erschließungsanlagen und für (Haus-) Nummern getroffen. Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen, Ändern und Entfernen von Kennzeichen und Hinweisschildern für Erschließungsanlagen auf seinem Grundstück zu dulden. Auch das Betreten des Grundstückes zu diesem Zweck ist zu dulden. Die Kosten der Anbringung der Straßennamensschilder hat der Erschließungsträger (nicht der Grundstückseigentümer) zu tragen.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Die Vergabe von Straßennamen und Hausnummern erfolgt durch die jeweils zuständige Gemeinde.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung in deren Bezirk die Straße oder der Platz liegt.