Hinweis der Straßenverkehrsbehörde: Fußgänger-Umleitung aufgrund Brückensperrung in Enkenbach-Alsenborn

Da die umfassende Schadensbegutachtung und die anschließende Instandsetzung der Brücke durch die übergeordneten Stellen (LBM und Deutsche Bahn) voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen werden, bitten wir bereits jetzt um Verständnis für diese unumgängliche Maßnahme. Wir versichern Ihnen, dass die Verwaltung im Hintergrund bereits intensiv an weiteren alternativen Lösungen arbeitet. Bis diese jedoch umsetzbar sind, stellt die Umleitung über diesen Feldweg derzeit die einzige sichere Option dar.


Wichtiger Sicherheitshinweis: Lebensgefahr beim Abkürzen! Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass das unbefugte Überqueren der Bundesstraße (B48) sowie der Bahnanlagen lebensgefährlich und strengstens verboten ist. Bitte bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr und nutzen Sie ausnahmslos die ausgeschilderte Umleitungsstrecke.


Dringender Appell an Eltern, Radfahrer und den landwirtschaftlichen Verkehr

  • An die Eltern: Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über die veränderte Situation und üben Sie nach Möglichkeit gemeinsam den neuen Schulweg sowie das richtige Verhalten auf dem Feldweg und im Bereich der Unterführung.
  • An alle Radfahrerinnen und Radfahrer: Da der Feldweg aktuell sehr stark von Fußgängern frequentiert wird, bitten wir um unbedingte Rücksichtnahme. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an und drosseln Sie das Tempo insbesondere im unübersichtlichen Bereich der Unterführung auf Schrittgeschwindigkeit.
  • An den landwirtschaftlichen Verkehr: Wir bitten darum, diesen Streckenabschnitt während der Haupt-Schulwegzeiten (insbesondere morgens zwischen 07:00 und 08:00 Uhr sowie mittags) mit äußerster Vorsicht zu befahren oder, falls möglich, auf andere Zeiten auszuweichen.


Hinweise zur Beschilderung Zur ersten Orientierung hat die Verwaltung auf der Strecke bereits provisorische Hinweisschilder zur Fußgängerführung aufgestellt. Die endgültige und dauerhafte Beschilderung ist bereits bestellt und wird nach der Lieferung zeitnah montiert.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

– Straßenverkehrsbehörde –

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