Öffentlicher Hinweis der Ordnungsbehörde: Ruhezeiten und Betrieb von Gartengeräten

Nachtruhe

Von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt die allgemeine Nachtruhe. Betätigungen, die die Nachtruhe stören können, sind in dieser Zeit unzulässig — in Haus, Hof und Garten ebenso wie im Freien.


 

Betrieb von Gartengeräten an Werktagen

An Werktagen (Montag bis Samstag) dürfen Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenscheren und vergleichbare motorbetriebene Geräte von 7:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. In der Mittagszeit von 13:00 bis 15:00 Uhr ist der Betrieb nicht zulässig; ausgenommen sind lediglich gewerblich oder im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge genutzte Geräte.

Für besonders geräuschintensive Geräte gelten engere Zeiten: Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen ausschließlich von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr eingesetzt werden. Ausgenommen sind Geräte mit dem EU-Umweltzeichen.


 

Sonn- und Feiertage

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist der Betrieb dieser Geräte ganztägig unzulässig.


 

Gegenseitige Rücksichtnahme

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird gebeten, auch in den übrigen Tages- und Abendstunden auf die Nachbarschaft zu achten. Rücksichtsvolles Verhalten vermeidet Konflikte und dient einem geordneten Zusammenleben in den Ortsgemeinden.


 

Auskünfte

Für Fragen steht die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn während der üblichen Sprechzeiten zur Verfügung.

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