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- Die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
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- Kinoprogrammpreisverleihung des Bundes 2025 in Karlsruhe UNION – Studio für Filmkunst und PROVINZ Programmkino Enkenbach unter den Preisträgern
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Neu- oder Umbenennung einer Straße, von Wegen, Plätzen oder Brücken beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken ist ein Recht der Kommunen. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.
Wenn Sie einen Änderungsvorschlag für den Namen einer Straße, eines Wegs, Platzes oder einer Brücke haben, können Sie diesen entsprechend an die zuständige Stelle senden. Ein Rechtsanspruch auf die Änderung besteht nicht.
Kurztext
- Vorschlag zur Namensänderung von Straßen, Wegen Plätzen und Brücken
- Kein Rechtsanspruch auf bestimmten Straßennamen
- Gemeindliche Tradition oder Ehrung verdienter Persönlichkeiten
- Zuständig: Gemeinde- oder Stadtverwaltung
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung in deren Bezirk die Straße, der Weg, der Platz oder die Brücke liegt