Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte

Dank und Wertschätzung für ehrenamtlich Engagierte:

Die Ehrenamtskarte soll ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein. Der Ministerrat hat am 29. April 2014 die Einführung einer Ehrenamtskarte in Rheinland-Pfalz beschlossen.


Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn führt als 143. Kommune die Ehrenamtskarte ein

Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn beteiligt sich an der landesweiten „Initiative des Landes Rheinland-Pfalz für Ehrenamt und Bürgerbeteiligung“ und führt die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz ein. Damit wird das freiwillige Engagement vieler Bürger gewürdigt und sichtbar anerkannt.

Der Verbandsgemeinderat hat der Teilnahme in seiner Sitzung am 08. August 2024 zugestimmt. 

Ehrenamtskarte Übergabe
Bildunterschrift: Stefan Kronenberger (Provinzkino), Oliver Uryszek (Fußballgolf Sembach), Bürgermeisterin Silke Brunck, Staatssekretär Fedor Ruhose (Chef der Staatskanzlei), Ursula Simgen-Buch (Provinzkino) sowie Tim Rheinheimer und Niklas Ivlev (Kletterwald) v.l.n.r.

 Artikel Ehrenamtskarte

Diese Vorteile bietet die Ehrenamtskarte vor Ort:

Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte profitieren in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn von attraktiven Vergünstigungen:

  • Kostenlose Teilnahme an geführten Wanderungen durch die Mehlinger Heide
  • Ermäßigungen oder kleine Extras bei regionalen Partnern:
    • TiLu Adventure UG – Kletterwald Kaiserslautern
    • Fußballgolf Anlage Sembach
    • Provinz 80 Programmkino GmbH

Mit ihrem Engagement unterstützen diese Einrichtungen die Wertschätzung des Ehrenamts und leisten einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Region.

Die Einführung der Ehrenamtskarte ist ein klares Zeichen: Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung – auch im Alltag.


Was ist die landesweite Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Landesweit können sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.



Wer kann die Karte erhalten?

Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Keine Entschädigung in diesem Sinn ist die Erstattung von Verdienstausfall gemäß dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001.

Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.

In der Regel können nur Ehrenamtliche, die sich in einer teilnehmenden Kommune engagieren, eine Ehrenamtskarte erhalten.



Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?

Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten und im öffentlichen Raum angesiedelten Tätigkeiten. Dazu zählen ehrenamtliche Betätigung in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen und Initiativen, Freiwilligendienste oder Selbsthilfegruppen, die Wahrnehmung öffentlicher Funktionen sowie Formen der politischen Beteiligung und Mitbestimmung.

Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation gilt nicht als ehrenamtliches Engagement. Die freiwillige Übernahme gemeinnütziger Aufgaben und Tätigkeiten in solchen Organisationen gelten als ehrenamtliches Engagement.

Reine Bereitschaftszeiten können nicht als ehrenamtliches Engagement angerechnet werden.



Antragsformulare und Informationen

Der bzw. die Ehrenamtliche muss das Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Freie Initiativen ohne entsprechende Gremien können eine Bestätigung auch über die Kommunalverwaltung einholen oder von anderen Personen des öffentlichen Lebens (z.B. aus Kirche, Schulen, Gesundheitswesen) bzw. von Personen, die vom Engagement profitieren.

Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.

Beantragt werden soll die Karte im Regelfall in der Kommune, in der der überwiegende Teil des Ehrenamts geleistet wird. Wird das Ehrenamt nicht in einer Kommune, sondern auf Landes- oder Bundesebene erbracht, kann der von der begünstigten Organisation bestätigte Antrag direkt an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung gesandt werden.

Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über ehrenamtskarte@stk.rlp.de (Ansprechpartnerin siehe oben).

Elisabeth Schinnerer

+49 6131 16-5720

wir-tun-was.rlp.de

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