Verkehrsrechtliche Anordnung – Vollsperrung der Hauptstraße (L 382) Höhe Hausnummer 52 in Mehlingen vom 02.04.2024 bis voraussichtlich 30.04.2024

Die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt nach §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Anordnung:

Aufgrund Erdbauarbeiten und die Verlegung neuer Kabel, wird die Hauptstraße (L 382) in Höhe Hausnummer 52, in Mehlingen, im Zeitraum vom 02.04.2024 bis voraussichtlich 30.04.2024 voll gesperrt.

Die Umleitung erfolgt über die Kaiserstraße (L 401) und über die Ludwigstraße.

Während der Baumaßnahme ist der Anliegerverkehr bis zur Baustelle zugelassen.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Enkenbach-Alsenborn, den 08.04.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

Silke Brunck

(Bürgermeisterin)