Verkehrsrechtliche Anordnung – Vollsperrung der Straße „Pfarracker“ ab Hausnummer 2-15 in Hochspeyer vom 15.04.2024 bis voraussichtlich 20.09.2024

Die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt nach §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Anordnung:

Aufgrund Tiefbauarbeiten und der Sanierung der Straße, wird Gemeindestraße „Pfarracker“ von der Hausnummer 2 - 15, in Hochspeyer, im Zeitraum vom 15.04.2024 bis voraussichtlich 20.09.2024 voll gesperrt.

Während der Baumaßnahme und sofern möglich, ist der Anliegerverkehr bis zur Baustelle zugelassen.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Enkenbach-Alsenborn, den 08.04.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn

Straßenverkehrsbehörde