3. Aufruf zur Einreichung von „Ehrenamtlichen Bürgerprojekten“ bei der Lokalen Aktionsgruppe Donnersberger und Lautrer Land

Was kann gefördert werden?

  • Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird. 
  • Es können Projekte z.B. zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, zur Stärkung des sozialen Engagements, zum Thema Nachhaltigkeit oder zur Förderung von Kultur eingereicht werden. 
  • Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Umsetzung der Handlungsfelderder Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. 
  • Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine Arbeitsleistungen. 


Was kann nicht gefördert werden?

  •   Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. 
  • Die Kosten des Projektes müssen konkretisiert werden, z.B. durch ein Angebot je Kostenposition. 
  • Die Umsetzbarkeit des Vorhabens im Bewilligungszeitraum muss dargelegt werden. 
  • Nur fristgerecht eingereichte Anträge können in der Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte berücksichtigt werden. 
  • Die Auszahlung der Fördermittel sowie die Abwicklung der Abrechnung dürfen nicht über Verbandsgemeinden, Kommunen oder sonstige öffentliche Vertreter erfolgen.


Welche Förderung gibt es?

  •   Maximal kann ein Projekt mit 1.500 € bzw. 2.000 € (Premiumförderung) gefördert werden. 
  • Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen. 
  • Die Förderung wird nach Einreichung der bereits durch die/den Antragstellenden bezahlten Rechnungen ausgezahlt. Die Rechnungen sowie die Projektdokumentation müssen spätestens bis zum 01. Oktober 2026 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden. 
  • Der Festbetrag zur Unterstützung des Ehrenamtlichen Bürgerprojektes darf durch die LAG nicht auf ein Konto der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde, des Landkreises oder eines Bürgermeisters gezahlt werden. 


Auswahlkriterien: Der Vorstand der LAG Donnersberger und Lautrer Land stellt das Entscheidungsgremium dar, welcher über die Förderwürdigkeit aller eingereichten Projekte entscheidet. Durch die Verfügung über öffentliche Gelder ist er einer transparenten Auswahl der Projekte anhand einer Auswahlgrundlage verpflichtet. Diese Auswahlgrundlage ist veröffentlicht und auf der Website der LAG Donnersberger und Lautrer Land einsehbar oder kann beim Regionalmanagement angefragt werden



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