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Hinweis der Straßenverkehrsbehörde: Ab 29.05.26 ist die Bundesstraße 48 wieder befahrbar
Mit der Wiederfreigabe weist das Ordnungsamt auf eine Gefahrenstelle hin: Vom Bahnhof kommend überqueren derzeit viele Fußgängerinnen und Fußgänger – darunter zahlreiche Schülerinnen und Schüler – die B48 ohne Querungshilfe über einen Trampelpfad. Solange kein Verkehr rollte, war das wenig riskant. Sobald die Straße wieder freigegeben ist, wird diese Querung jedoch lebensgefährlich.
Das Ordnungsamt wird den Bereich zu den Schulbeginn- und Schulendzeiten kontrollieren, erstmals am Montag, dem 1. Juni 2026. Querungsversuche werden an dieser Stelle unterbunden; die Betroffenen werden auf die ausgeschilderte Umleitung durch den Klostergarten verwiesen.
Unabhängig von diesen Kontrollzeiten gilt: Die B48 ist ab Freitagnachmittag durchgehend befahren, und eine Querung außerhalb der Umleitung ist jederzeit gefährlich. Alle Fußgängerinnen und Fußgänger werden daher gebeten, durchgängig die Umleitung durch den Klostergarten zu nutzen – auch wenn diese einen Umweg von etwa 15 Minuten bedeutet.
Für eingeschränkte oder gehbehinderte Personen, denen der Umweg über den Klostergarten schwerfällt, steht der Bürgerbus der Verbandsgemeinde als Alternative zur Verfügung. Er fährt von Haus zu Haus innerhalb der gesamten Verbandsgemeinde – dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie mittwochs von 8 bis 13 Uhr. Fahrten werden am Vortag telefonisch vereinbart; die Buchung ist montags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr möglich.
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Aufmerksamkeit und Rücksicht, insbesondere während der morgendlichen Schulzeiten.