Hinweis zur Änderung im Bauantragsverfahren ab 1. Januar 2026

Seit dem 01. Januar sind Bauanträge (Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage oder Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen) und Bauvoranfragen (Anträge auf Bauvorbescheid)  ausschließlich bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Fachbereich 5.1 Bauaufsicht, allgemeine Bauverwaltung, Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern einzureichen. 

Bauanträge 

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Anträge auf Bauvorbescheid (Bauvoranfragen)

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Wir bitten alle Bauherrinnen und Bauherren, diese neue Zuständigkeitsregelung bei der Planung und Einreichung ihrer Bauvorhaben zu berücksichtigen.


Nur Anträge im Freistellungsverfahren gemäß § 67 LBauO können weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn gestellt werden.

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Infos: 

Für Auskünfte steht die Untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung Kaiserslautern per E-Mail an  bauaufsicht@kaiserslautern-kreis.de oder telefonisch unter 0631 7105-0 zur Verfügung.

Selbstverständlich steht Ihnen auch die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn für Fragen oder weiterführende Informationen weiterhin gerne zur Verfügung.

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