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- 3. Open-Air-Wochenende in Alsenborn 1. und 2. August 2025, KRÄMERS HOF, Rosenhofstraße 106.30 Uhr-3
- Frauen-Sinn(ema) mit „22 Bahnen“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 1. September 2025, 19.30 Uhr
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Teilungsvermessung
Antrag auf Teilungsvermessung
Leistungsbeschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Die Teilung eines Flurstücks setzt in der Regel eine Vermessung des abzutrennenden Teils voraus. Im Rahmen einer solchen Teilungsvermessung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Welche Gebühren fallen an?
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Teilungsvermessung werden Gebühren in Höhe von rund 4.200,00 Euro erhoben.