- Bürgerorientiert: RAT & VERWALTUNG
- Grußwort
- Bürgerbus
- Grundsteuerreform
- Verwaltung
- Sitzungstermine
- Chroniken
- Einrichtungen/Beratungsstellen/ Bürgerinfo/ Wissenswertes
- Verbandsgemeinde
- Polizei-Bezirksbeamtinnen und -beamte
- Ver-und Entsorgung
- Ausschreibungen
- Feuerwehren
- 50 Jahre Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die Entstehung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das Wappen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die 1. Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der (ehemaligen) Verbandsgemeinde Hochspeyer
- Die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das „Geburtsjahr 1972“
- Chroniken – Heimatbücher – Wanderführer
- Rätselhafte Zeitzeichen
- Wahlen
- Lebenswert: TOURISMUS & FREIZEIT
- Veranstaltungen
- Barrierefrei
- Freizeitaktivitäten
- Kinder und Familien
- Erlebnis-Wandern
- Pfälzerwald-Verein
- Gästeführungen
- Geocaching
- Helden von Heute
- Mountainbikepark Pfälzerwald
- Naturschutzgebiet Mehlinger Heide
- Picknickplätze
- Provinzkino
- Pressemitteilungen Provinzkino
- Verleihung des Kinoprogrammpreises 2023
- Musenkino 25. Oktober 2025-1
- Frauen-Sinn(ema) mit „Der Pinguin meines Lebens“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 26. Mai 2025, 19.30 Uhr
- KAFFEE-KUCHEN-KINO mit „Louise & die Schule der Freiheit“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 17. Juni 2025
- FRAUEN-SINN(EMA) mit „Vier Mütter für Edward“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 23. Juni 2025, 19.30 Uhr
- Pressemitteilungen Provinzkino
- Radwandern
- Schwimmbäder, Bücherei, Grillhütten...
- Die Natur genießen am Tor zum Pfälzerwald
- Sehenswertes
- Museen
- Burgruine Frankenstein
- Burgruine Diemerstein
- Brunnen
- Kirchengebäude
- Klosterkirche St. Norbert
- Protestantische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Katholische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Protestantische Kirche im Ortsteil Enkenbach
- Schlosskirche in Neuhemsbach
- Katholische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Sembach
- Mennonitische Kirche in Sembach
- Protestantische Kirche in Hochspeyer
- Katholische Kirche in Hochspeyer
- Protestantische Kirche in Frankenstein
- Katholische Kirche in Frankenstein
- Unterkünfte und Campinplätze
- Gastronomie
- Komoot Entdeckertouren
- Freizeit-, Rad- und Wanderkarten Downloads
- Souvenir
- Tipps aus der Nachbarschaft
- Familienfreundlich: SOZIALES & LOKALES
- Büchereien
- Jugendsozialarbeit
- Grillhütten
- Ferienbetreuung der Verbandsgemeinde
- Ferienprogramm für Vereine
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Spielplätze
- Altenheime
- Krabbelgruppen
- Onlineberatung für Alleinerziehende
- Kirchengemeinden
- Medizinische Einrichtungen
- Banken, Post, Tagungsräume, Schornsteinfeger
- Familienkarte
- Stiftungen
- Sportstätten
- Standortattraktiv
- Ökologisch
Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
Leistungsbeschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern geeignete Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Sie können von der Schutzhelmtragepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und , soweit aus der ärztlichen Bescheinigung keine geringere Dauer hervorgeht, in der Regel befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung attestiert einen gesundheitlich nichtbesserungsfähigen Dauerzustand; dann kann die Ausnahmegenehmigung unbefristet erteilt werden.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.