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Personalausweis bei Verlust neu beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- der Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass
- falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Personen ab 24 Jahren.Gebühr: 22,80 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Personen unter 24 Jahren.Gebühr: 10,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür den vorläufigen Personalausweis.Gebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.Gebühr: 30,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.Gebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlEine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
Kurztext
-
Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden bei
- Polizei oder
- Personalausweisbehörde, zum Beispiel Bürgeramt
-
Personalausweis muss beantragt werden, wenn
- antragstellende Person über 16 Jahre alt ist,
- in Deutschland gemeldet ist und
- kein gültiges Passdokument besitzt.
- neuer Personalausweis kann bei Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragt werden
-
wenn Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragt wird, braucht es wichtigen Grund
- wenn Person vorher mit ausgewähltem Bürgeramt Kontakt aufnimmt, kann sie nachfragen, ob und inwieweit das Bürgeramt Grund anerkennt
- Wiederauffinden muss ebenfalls der Personalausweisbehörde gemeldet werden
- sofern kein neuer Personalausweis beantragt wurde, kann ein wiedergefundener gemeldeter Ausweis innerhalb Deutschlands bis Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt benutzt werden
-
Personalausweise verfügen automatisch über Online-Ausweisfunktion, mit der sich bei online angebotenen Dienstleistungen gegenüber Behörden und Unternehmen ausgewiesen werden kann
- Online-Ausweisfunktion darf nach 16. Geburtstag verwendet werden
- bei Beantragung: Abdrücke beider Zeigefinger der beantragenden Person werden auf dem Chip des Ausweises gespeichert
- Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen
-
Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden bei
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.