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- Das Wappen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
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- Die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
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- Erfolgreicher Auftakt der FBW-Jugend Filmjury in Enkenbach-Alsenborn Staatssekretär Prof. Jürgen Hardeck begrüßt neue Jury persönlich
- Kaffee – Kuchen – Kino mit „Wenn der Herbst naht“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 19. August 2025.30 Uhr-2
- 3. Open-Air-Wochenende in Alsenborn 1. und 2. August 2025, KRÄMERS HOF, Rosenhofstraße 106.30 Uhr-3
- Frauen-Sinn(ema) mit „22 Bahnen“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 1. September 2025, 19.30 Uhr
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Personalausweis Meldungen vornehmen
Leistungsbeschreibung
Sie sind als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder ein gültiges Passdokument zu besitzen. Die Daten im Personalausweis, außer Anschrift und Größenangabe, müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit, wenn die persönlichen Daten außer Anschrift und Größenangabe nicht mehr aktuell sind. Wenn Ihr Ausweis abhandenkommt oder gestohlen wird, müssen Sie dies auch melden.
Folgendes müssen Sie bei Ihrem Bürgeramt melden:
- Ihr Name hat sich geändert und Sie besitzen kein anderes gültiges Identitätsdokument mit dem neuen Namen.
- Sie haben Ihren Personalausweis verloren.
- Ihnen wurde der Ausweis gestohlen.
- Sie haben einen Verlust gemeldet und den Personalausweis wiedergefunden.
Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.
Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl, sperren die Behörden Ihren Online-Ausweis automatisch. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Bei Namensänderung und Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Voraussetzungen
Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Melden Sie den Wiederfund eines als verloren gemeldeten Personalausweises persönlich beim Bürgeramt, wird der Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sie können das Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit innerhalb Deutschlands weiternutzen.
Kurztext
-
Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises Folgendes zu melden:
- Namensänderung (sofern kein anderes Identitätsdokument mit neuem Namen vorliegt)
- Diebstahl (Meldung auch bei Polizei möglich)
- Verlust (Meldung auch bei Polizei möglich)
- Wiederauffinden nach der Meldung über den Verlust
- bei Änderungen der Anschrift und Körpergröße bleibt der Personalausweis weiterhin gültig
-
Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises Folgendes zu melden:
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt.