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- Erfolgreicher Auftakt der FBW-Jugend Filmjury in Enkenbach-Alsenborn Staatssekretär Prof. Jürgen Hardeck begrüßt neue Jury persönlich
- Kaffee – Kuchen – Kino mit „Wenn der Herbst naht“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 19. August 2025.30 Uhr-2
- 3. Open-Air-Wochenende in Alsenborn 1. und 2. August 2025, KRÄMERS HOF, Rosenhofstraße 106.30 Uhr-3
- Frauen-Sinn(ema) mit „22 Bahnen“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 1. September 2025, 19.30 Uhr
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Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.
Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:
- Familienname
- Geburtsname
- Vorname
- Angaben zum Geburtsdatum
- Angaben zum Geburtsort
- Geschlechtsangabe
- Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass.
Vorgehen bei Wohnortwechsel
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bisheriger Reisepass
- gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr: 70,00 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren.Gebühr: 37,50 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.Gebühr: 32,00 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).Gebühr: 22,00 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.Gebühr: 31,00 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.Gebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wirdGebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre WohnadresseWelche Fristen muss ich beachten?
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Rechtsgrundlage
Kurztext
- wenn ein Reisepass vorliegt und sich bestimmte Daten ändern, muss ein neuer Reiseausweis beantragt werden,
-
dies gilt bei der Änderung folgender Daten:
- Vorname
- Geburtsname
- Familienname
- Angaben zum Geburtsdatum
- Angaben zum Geburtsort
- Geschlecht
An wen muss ich mich wenden?
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung