- Leichte Sprache
- RAT & VERWALTUNG
- Grußwort
- Bürgerbus
- Unsere Leistungen - Was erledige ich wo?
- Grundsteuerreform
- Verwaltung
- Sitzungstermine
- Chroniken
- Einrichtungen/Beratungsstellen/ Bürgerinfo/ Wissenswertes
- Verbandsgemeinde
- Ortsgemeinden
- 50 Jahre Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die Entstehung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das Wappen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die 1. Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der (ehemaligen) Verbandsgemeinde Hochspeyer
- Die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das „Geburtsjahr 1972“
- Chroniken – Heimatbücher – Wanderführer
- Rätselhafte Zeitzeichen
- Gremien, Mandatsträger und Sitzungstermine
- Verwaltungsgeschichte
- Ehrenbürger
- Polizei-Bezirksbeamtinnen und -beamte
- Ver-und Entsorgung
- Ausschreibungen
- Feuerwehren
- Wahlen
- Lebenswert: TOURISMUS & FREIZEIT
- Barrierefrei
- Freizeitaktivitäten
- Die Natur genießen am Tor zum Pfälzerwald
- Sehenswertes
- Museen
- Burgruine Frankenstein
- Burgruine Diemerstein
- Brunnen
- Kirchengebäude
- Klosterkirche St. Norbert
- Protestantische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Katholische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Protestantische Kirche im Ortsteil Enkenbach
- Schlosskirche in Neuhemsbach
- Katholische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Sembach
- Mennonitische Kirche in Sembach
- Protestantische Kirche in Hochspeyer
- Katholische Kirche in Hochspeyer
- Protestantische Kirche in Frankenstein
- Katholische Kirche in Frankenstein
- Vereine und Gemeinschaften
- Unterkünfte und Campinplätze
- Gastronomie
- Komoot Entdeckertouren
- Freizeit-, Rad- und Wanderkarten Downloads
- Souvenirs
- Tipps aus der Nachbarschaft
- Familienfreundlich: SOZIALES & LOKALES
- Büchereien
- Jugendsozialarbeit
- Grillhütten
- Räumlichkeiten für private Veranstaltungen
- Ferienbetreuung der Verbandsgemeinde
- Ferienprogramm 2025
- Ferienprogramm für Vereine
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Spielplätze
- Altenheime
- Krabbelgruppen
- Onlineberatung für Alleinerziehende
- Kirchengemeinden
- Familienkarte
- Stiftungen
- Sportstätten
- Standortattraktiv
- Ökologisch
- E-Rechnung
- Wie verschicke ich eine E-Rechnung an den Rechnungsempfänger?
- Wie erzeuge ich mit dem ZRE-Portal eine E-Rechnung?
- Meine Software kann E-Rechnungen im XRechnungsformat erzeugen - was mache ich mit dieser Datei?
- Wie nutze ich den Übertragungskanal Peppol?
- XRechnung, ZUGFeRD - Was ist das?
- Warum ist die Leitweg-ID so wichtig?
Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Leistungsbeschreibung
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.