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Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Leistungsbeschreibung
Die Grundschule ist die erste gemeinsame Stufe des Bildungssystems. Sie führt Ihr Kind in das schulische Lernen ein. Die Schülerinnen und Schüler lernen, selbstständig und gemeinsam zu arbeiten und zu handeln. Ihr Kind wird dabei angeleitet, wichtige Werte, Einstellungen und Haltungen zu übernehmen. Die Grundschule unterstützt die Schülerinnen und Schülern in ihrer individuellen Entwicklung und bietet Orientierung.
Die Grundschule orientiert sich in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit am jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Ihr Kind soll dabei lernen, die ihm gestellten Anforderungen zunehmend selbstständig zu erfüllen, sich eigene Aufgaben zu stellen, eigene Leistungen zu erbringen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Verantwortung zu übernehmen. Es soll dabei unterstützt werden, seine Meinung frei, aber respektvoll zu äußern und zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, dann müssen Sie es an der für Sie zuständigen Grundschule anmelden.
Verfahrensablauf
Die Grundschule sieht verlässliche Unterrichtszeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung des Unterrichts auf die Schulvormittage vor. Die tägliche Schulzeit soll bis einschließlich Klassenstufe 2 vormittags mindestens vier Zeitstunden, dann fünf Zeitstunden betragen. Die tägliche Schulzeit gliedert sich in Unterricht, Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten.
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 unterrichtet. Sie rücken am Ende der Klassenstufen grundsätzlich ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe vor. In den Klassenstufen 1 und 2 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch Verbalzeugnisse am Ende des Schuljahres und ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch in der Mitte des zweiten Schuljahres. Zum Ende des Halbjahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Kinder reine Notenzeugnisse, die jeweils durch ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch erläutert werden. Zum Ende des Schuljahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, das Ziffernnoten und verbale Erläuterungen kombiniert. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz und im Benehmen mit dem Schulelternbeirat kann in der Klassenstufe 3 für das erste Halbjahr oder für das ganze Schuljahr die Beurteilung weiterhin ausschließlich verbal erfolgen.
Unterrichtet werden folgende Lernbereiche und Fächer: Religion/Ethik, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik , Sport, Bildende Kunst/Textiles Gestalten/Werken und Integrierte Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch. Für den Fremdsprachenunterricht werden keine Noten erteilt, sondern es wird ein Portfolio geführt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Anmeldung erhebt die Grundschule nachfolgende Daten Ihres Kindes:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht,
- Anschrift,
- Telekommunikationsverbindung
- Religionszugehörigkeit,
- Staatsangehörigkeit,
- Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
- vorherrschende Familiensprache,
- Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
- Anzahl der Geschwister,
- Angaben über den Besuch eines Kindergartens.
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten erhoben. Ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zusätzlich gibt es an den meisten Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Unterrichtszeit besuchen können.
Kurztext
In der Grundschule werden die Grundlagen der Bildung und des Lernens vermittelt.
Typisierung
4
An wen muss ich mich wenden?
Grundschulen haben in Rheinland-Pfalz feste Schulbezirke. Als Eltern müssen Sie ihr Kind immer an der zuständigen Grundschule anmelden. Das ist in der Regel die, die ihrem Wohnort am nächsten liegt. Welche Grundschule für ihr Kind zuständig ist erfahren Sie bei der Kommunalverwaltung.