- Leichte Sprache
- RAT & VERWALTUNG
- Grußwort
- Bürgerbus
- Unsere Leistungen - Was erledige ich wo?
- Grundsteuerreform
- Verwaltung
- Sitzungstermine
- Chroniken
- Einrichtungen/Beratungsstellen/ Bürgerinfo/ Wissenswertes
- Verbandsgemeinde
- Ortsgemeinden
- 50 Jahre Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die Entstehung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das Wappen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die 1. Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der (ehemaligen) Verbandsgemeinde Hochspeyer
- Die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das „Geburtsjahr 1972“
- Chroniken – Heimatbücher – Wanderführer
- Rätselhafte Zeitzeichen
- Gremien, Mandatsträger und Sitzungstermine
- Verwaltungsgeschichte
- Ehrenbürger
- Polizei-Bezirksbeamtinnen und -beamte
- Ver-und Entsorgung
- Ausschreibungen
- Feuerwehren
- Lebenswert: TOURISMUS & FREIZEIT
- Barrierefrei
- Freizeitaktivitäten
- Kinder und Familien
- Erlebnis-Wandern
- Pfälzerwald-Verein
- Gästeführungen
- Geocaching
- Helden von Heute
- Mountainbikepark Pfälzerwald
- Naturschutzgebiet Mehlinger Heide
- Picknickplätze
- Provinzkino
- Pressemitteilungen Provinzkino
- Verleihung des Kinoprogrammpreises 2023
- Musenkino 25. Oktober 2025-1
- Erfolgreicher Auftakt der FBW-Jugend Filmjury in Enkenbach-Alsenborn Staatssekretär Prof. Jürgen Hardeck begrüßt neue Jury persönlich
- Kaffee – Kuchen – Kino mit „Wenn der Herbst naht“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 19. August 2025.30 Uhr-2
- 3. Open-Air-Wochenende in Alsenborn 1. und 2. August 2025, KRÄMERS HOF, Rosenhofstraße 106.30 Uhr-3
- Frauen-Sinn(ema) mit „22 Bahnen“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 1. September 2025, 19.30 Uhr
- Pressemitteilungen Provinzkino
- Radwandern
- Schwimmbäder, Bücherei, Grillhütten...
- Veranstaltungen
- Die Natur genießen am Tor zum Pfälzerwald
- Sehenswertes
- Museen
- Burgruine Frankenstein
- Burgruine Diemerstein
- Brunnen
- Kirchengebäude
- Klosterkirche St. Norbert
- Protestantische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Katholische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Protestantische Kirche im Ortsteil Enkenbach
- Schlosskirche in Neuhemsbach
- Katholische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Sembach
- Mennonitische Kirche in Sembach
- Protestantische Kirche in Hochspeyer
- Katholische Kirche in Hochspeyer
- Protestantische Kirche in Frankenstein
- Katholische Kirche in Frankenstein
- Vereine
- Unterkünfte und Campinplätze
- Gastronomie
- Komoot Entdeckertouren
- Freizeit-, Rad- und Wanderkarten Downloads
- Souvenir
- Tipps aus der Nachbarschaft
- Familienfreundlich: SOZIALES & LOKALES
- Büchereien
- Jugendsozialarbeit
- Grillhütten
- Räumlichkeiten für private Veranstaltungen
- Ferienbetreuung der Verbandsgemeinde
- Ferienprogramm 2025
- Ferienprogramm für Vereine
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Spielplätze
- Altenheime
- Krabbelgruppen
- Onlineberatung für Alleinerziehende
- Kirchengemeinden
- Familienkarte
- Stiftungen
- Sportstätten
- Standortattraktiv
- Ökologisch
- E-Rechnung
- Wie verschicke ich eine E-Rechnung an den Rechnungsempfänger?
- Wie erzeuge ich mit dem ZRE-Portal eine E-Rechnung?
- Meine Software kann E-Rechnungen im XRechnungsformat erzeugen - was mache ich mit dieser Datei?
- Wie nutze ich den Übertragungskanal Peppol?
- XRechnung, ZUGFeRD - Was ist das?
- Warum ist die Leitweg-ID so wichtig?

2025 Grundsteuer: Anzeige von Änderungen erforderlich Fristen beachten
Das Landesamt für Steuern erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen. Konkret muss, wenn sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.
In folgenden Fällen ist eine Änderungsanzeige z. B. erforderlich
- erstmalige Bebauung,
- Anbau, Umbau, Kernsanierung, Abriss,
- Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche,
- Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume,
- Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland wird zu Bauland).
Änderungen der Eigentumsverhältnisse (z. B. durch Verkauf) fallen nicht hierunter. Das jeweilige Finanzamt erhält über Änderungen in den Eigentumsverhältnissen grundsätzlich Kenntnis von den Grundbuchämtern.
Fristen für die Abgabe der Änderungsanzeige
Änderungen, die in 2022 oder 2023 eingetreten sind, waren bis zum 31.12.2024 gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen.
Im Jahr 2024 eingetretene Änderungen waren bis zum 31.03.2025 zusammengefasst anzuzeigen. Auch bei steuerbefreiten Grundstücken, denkmalgeschützten Gebäuden und öffentlich gefördertem Wohnraum war jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen, die in einem Kalenderjahr bis einschließlich 2024 eingetreten ist, innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Bei Änderungen, die ab dem Kalenderjahr 2025 eingetreten sind bzw. eintreten, endet die Frist für sämtliche Änderungen einheitlich am 31.03 des jeweiligen Folgejahres. Die Änderungen sind zusammengefasst anzuzeigen.
Hrsg.: Landesamt für Steuern
Wie muss die Änderung übermittelt werden?
Die Änderungen müssen grundsätzlich elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dies ist über das Online-Finanzamt ELSTER möglich: https://www.elster.de. Das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ steht dort zur Verfügung.
Wenn bereits für die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Feststellungserklärung ELSTER genutzt wurde, können mit Hilfe der „Datenübernahme“ die Daten aus dieser Erklärung in eine neue Feststellungserklärung übernommen, punktuell angepasst und unter Angabe des zutreffenden Feststellungszeitpunktes an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Als Hilfestellung steht auf der Internetseite des Landesamts für Steuern eine entsprechende Klickanleitung für die Erstellung einer Feststellungserklärung zur Verfügung:
https://lfst.rlp.de/information/grund-und-boden/grundsteuerreform
Grundsteuerbescheid 2025
Das müssen Sie wissen!
- Steuerzahlung?
Die Grundsteuer zahlen Sie direkt an Ihre Stadt/Gemeinde
- Fragen?
- Zur Zahlung (z. B. Hebesatz oder Erlass): Wenden Sie sich an Ihre Staat und Verbandsgemeinde
- Zur Bewertung (z. B. Grundsteuerwert): Wenden Sie sich an das Finanzamt
mehr Informationen unter www.lfst.rlp.de