Aus aktuellem Anlass: Letzte Erinnerung an die Nachweispflicht für ältere Kamin- und Kachelöfen (Einzelraumfeuerungsanlagen) nach der 1. BImSchV

Nach § 26 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) dürfen diese Anlagen nur noch weiterbetrieben werden, wenn die Einhaltung folgender Grenzwerte nachgewiesen wurde:

  1. Staub: 0,15 g/m3
  2. Kohlenmonoxid (CO): 4 g/m3

Konnte dieser Nachweis (z. B. durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung des Schornsteinfegers) nicht erbracht werden, mussten die Anlagen je nach Datum auf dem Typschild zu folgenden Stichtagen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden:

Datum auf dem Typschild

Ablauf der gesetzlichen Frist

Bis einschließlich 31.12.1974 oder Datum nicht mehr feststellbar

31.12.2014

01.01.1975 bis 31.12.1984

31.12.2017

01.01.1985 bis 31.12.1994

31.12.2020

01.01.1995 bis 21.03.2010

31.12.2024

Gesetzliche Ausnahmen: Von dieser Sanierungs- und Nachrüstungspflicht gänzlich ausgenommen sind:

  • Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt.
  • Offene Kamine.
  • Badeöfen.
  • Grundöfen (das sind Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen/Kachelöfen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden).
  • Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.
  • Kamine und Öfen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden (historische Öfen).

Über den genauen Zeitpunkt, wann eine Einzelraumfeuerungsanlage nachgerüstet oder ausgetauscht werden musste, wurden die Betreiber im Rahmen der ohnehin regelmäßig durchzuführenden Feuerstättenschau vom zuständigen Schornsteinfeger rechtzeitig informiert. Außerdem kann diese Information dem Feuerstättenbescheid entnommen werden.

Was ist zu tun?

Bitte teilen Sie uns bis zum 30.08.2026 schriftlich mit, ob Ihre Anlage (sofern sie nicht unter die oben genannten Ausnahmen fällt) bis zu diesem Zeitpunkt die Emissionsanforderungen nach § 26 der 1. BImSchV erfüllt, ob Ihre Anlage mit einer geeigneten Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nachgerüstet wurde oder ob Ihre Anlage erneuert bzw. stillgelegt wurde/wird.

Übersenden Sie den entsprechenden Nachweis (Bescheinigung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder Fachunternehmererklärung) innerhalb dieser Frist an:

Fachbereich Ordnungsbehörde

Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn

Hauptstraße 18

Fachbereich Ordnungsbehörde

67677 Enkenbach-Alsenborn

Wir weisen darauf hin, dass der unzulässige Weiterbetrieb einer nicht zertifizierten oder nicht nachgerüsteten Anlage eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Verbandsgemeindeverwaltung

Enkenbach-Alsenborn

- Ordnungsbehörde

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern