Ordnungsbehörde warnt vor Brandgefahr: Unkraut nicht abflammen

Beim Einsatz von Gasbrennern oder anderen thermischen Geräten besteht durch die offene Flamme eine erhebliche Brandgefahr. Besonders gefährlich ist das Abflammen in der Nähe von trockenen Fugen, Grasrändern, Hecken, Laub, Holzbauteilen, Zäunen, Schuppen, Garagen oder angrenzenden Grünflächen. Bereits kleine Funken oder unbemerkte Glutnester können ausreichen, um einen Brand auszulösen.

Die Ordnungsbehörde bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, bis zu einer deutlichen Entspannung der Wetter- und Trockenheitslage auf das Abflammen von Unkraut zu verzichten und stattdessen mechanische Methoden wie Fugenkratzer oder Bürsten zu verwenden.

Bei konkreter Gefahrenlage kann die Ordnungsbehörde das Abflammen im Einzelfall untersagen und die Einstellung der Arbeiten anordnen. In akuten Fällen können weitere Maßnahmen bis hin zur Sicherstellung des Geräts oder zur Hinzuziehung der Feuerwehr erforderlich werden.

Wer bereits mit einem Gasbrenner gearbeitet hat, sollte die behandelten Bereiche im Anschluss sorgfältig kontrollieren. Glutnester können sich auch zeitverzögert entwickeln. Löschmittel wie Wasser sollten grundsätzlich griffbereit sein.

Die Ordnungsbehörde appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll zu handeln und vermeidbare Brandrisiken zu unterlassen.

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